Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 99. Sitzung / Seite 72

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Doppelgleisigkeiten, auf Kontrollen, auf die Verknüpfung der vorhandenen Dateien wird es mehr Effizienz, auch im Mitteleinsatz, geben. Ein europaweites Schnell­warn­system – die Frau Ministerin hat bereits darauf hingewiesen –, ein gemeinsames Kon­zept zum Krisenmanagement: Das sind lauter wichtige Dinge, die in den Mittelpunkt gestellt werden.

Ich möchte auch betonen, dass die Situation der heimischen Lebensmittelwirtschaft, der Klein- und Mittelbetriebe berücksichtigt wurde, ohne dabei auf das Ziel der Lebens­mittelsicherheit zu vergessen. Ich denke, auch traditionelle Produktionsmethoden der kleinen Erzeugerbetriebe haben Berücksichtigung gefunden. Auch das ist mir sehr wichtig. Nur gemeinsam mit den Produzentinnen und Produzenten werden wir es schaffen, eine Vertrauensbasis auch in dem Sinne zu finden, dass unsere Konsu­mentinnen und Konsumenten die heimischen Produkte und jene, die gerade in der Saison „in“ sind, bevorzugen, wie schon die Frau Bundesministerin sagte. Ich denke, auch das ist ein ganz wichtiger Aspekt. (Beifall bei der ÖVP.)

12.47


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Krainer. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


12.47.34

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Ich werde mich in meiner Rede vor allem auf die Frage der Öffentlichkeit und der Transparenz konzentrieren. Wir halten es für notwendig, dass die Öffentlichkeit über festgestellte lebensmittelrechtliche Risiken und Beanstandungen informiert wird. Wenn kontrolliert wird und man feststellt, dass es Verstöße, auch gegen Kennzeichnungsverpflichtungen und dergleichen, gibt, soll die Öffentlichkeit informiert werden.

§ 40 des neuen Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetzes normiert diese Verpflichtung allerdings sehr eingeschränkt und erfüllt damit nicht einmal die Lebensmittelbasisverordnung der Europäischen Union, weil nur Lebensmittel und nicht Futtermittel erfasst werden.

Ich kann aus der Lebensmittelbasisverordnung zitieren. Da steht ganz klar:

„Besteht ein hinreichender Verdacht, dass ein Lebensmittel oder Futtermittel ein Risiko für die Gesundheit von Mensch oder Tier mit sich bringen kann, so unternehmen die Behörden unbeschadet der geltenden nationalen oder Gemeinschaftsbestimmungen über den Zugang zu Dokumenten je nach Art, Schwere und Ausmaß des Risikos geeignete Schritte, um die Öffentlichkeit über die Art des Gesundheitsrisikos auf­zuklären; dabei sind möglichst umfassend das Lebensmittel oder Futtermittel oder die Art des Lebensmittels oder Futtermittels, das möglicherweise damit verbundene Risiko und die Maßnahmen anzugeben, die getroffen wurden oder getroffen werden, um dem Risiko vorzubeugen, es zu begrenzen oder auszuschalten.“

Das vorliegende Gesetz umfasst nur den Lebensmittelbereich und nicht den Futter­mittelbereich. Es ist notwendig, das noch besser zu regeln.

Unserer Ansicht nach müsste diese Informationsverpflichtung der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen aber deutlich ausgeweitet werden. Wir sind der Meinung, dass die Öffentlichkeit zumindest im Wiederholungsfall über jene Hersteller beziehungs­weise Händler, die Verstöße gegen Kennzeichnungsvorschriften begehen, zum Bei­spiel falsche Herkunftsangabe oder falsche Kennzeichnung von gentechnisch verän­derten Produkten, informiert wird. Sonst passiert Folgendes: Jeder Verstoß bringt in Wirklichkeit dem Händler oder dem Hersteller einen Wettbewerbsvorteil. Wenn nicht draufsteht, dass gentechnisch veränderte Organismen drin sind, dringt das nie an die


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite