Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 99. Sitzung / Seite 79

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gesetzliche Festschreibung der Subsidiarität;

klare Sanktionen bei Verstößen gegen das europäische Recht;

Schaffung einer einheitlichen Terminologie;

Abgleichung der Strafandrohungen;

Einführung von Mindeststrafen;

verbindliche Revisions- und Probenpläne;

öffentliche Warnpflicht;

Absicherung der Vollziehbarkeit der Bestimmungen sowie

legistische Abfassung der Verwaltungsstrafbestimmungen durch das Justizministerium.

Meine Damen und Herren! Sie werden die anstehenden Probleme mit dem neuen Gesetz nicht in den Griff bekommen, sind sich aber trotzdem nicht zu gut, unsere Verbesserungsvorschläge permanent zurückzuweisen – und das zum Schaden der Konsumenten.

Meine Damen und Herren! Ihre Ehrlichkeit macht Sie blind, Sie sollten gelegentlich darüber nachdenken. (Beifall bei der SPÖ.)

13.14


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Franz. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte.

 


13.14.19

Abgeordnete Anna Franz (ÖVP): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Geschätzte Damen und Herren! Eines der brisantesten Themen unserer Zeit ist sicher unsere Nahrung. In einer Zeit, in der wir in der Europäischen Union eine Vielzahl von Lebensmitteln in den Regalen zur Auswahl stehen haben, wurde es notwendig, generelle Maßnahmen zur Lebensmittelsicherheit und zum Verbraucherschutz zu treffen.

Die EU hat in letzter Zeit große Anstrengungen unternommen, die amtliche Lebens­mittelüberwachung in ihren Mitgliedstaaten zu harmonisieren. Nun ist es den nationa­len Behörden möglich, ab 1. Jänner 2006 einheitliche Kontrollen durchzuführen. Dies ist deshalb notwendig und wichtig, da zum Beispiel allein in Tschechien seit An­fang 2003 insgesamt 586 Lebensmittelbetriebe wegen Nichteinhaltung von EU-Stan­dards geschlossen wurden.

Unser neues Lebensmittelsicherheitsgesetz orientiert sich an den neuen gemein­schafts­rechtlichen Anforderungen der EU. Nach dem Prinzip – das haben wir heute schon gehört – „vom Feld bis zum Teller“ ist endlich eine durchgehende Kontrolle im freien Warenverkehr hinsichtlich sicherer Lebensmittel im Binnenmarkt gewährleistet.

Ein wesentlicher Aspekt der Lebensmittelsicherheit ist die Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln und deren Zutaten auf allen Stufen der Lebensmittelkette. Auch die Zulieferung spielt eine immer bedeutendere Rolle. Der Nachweis der Herkunft ist wesentlich und wird durch dieses Gesetz transparent.

Die nun vorgesehenen mehrjährigen Kontrollpläne werden für weitgehende Sicherheit sorgen. Außerdem erreichen wir durch die Abstimmung der Kontrollpläne und der Ziele eine Vermeidung von Mehrfachkontrollen.

Durch die heutige Technik ist es möglich, eine offene Risikokommunikation mit Unter­nehmen, Behörden und dem Endverbraucher zu führen. Damit soll weiters gewähr-


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