schänder effektive und erforderlichenfalls lebenslange Kontrollmaßnahmen nach der Haftentlassung und die Möglichkeit der Einweisung in Anstalten für geistig abnorme Rechtsbrecher auch nach Haftende vorsieht; darüber hinaus wird die Bundesministerin für Justiz ersucht, die Strafdrohungen, insbesondere im Sexualstrafrecht, zu überprüfen und erforderlichenfalls zu verschärfen. Ebenso sind allgemeine Anzeigepflichten, Berufsverbote und Ansiedelungsverbote für Kinderschänder (im Umkreis von 500 Metern von Schulen, Kindergärten, Spielplätzen und anderen Orten, wo Kinder regelmäßig anzutreffen sind) zu prüfen.“
*****
Danke. (Beifall bei
BZÖ und FPÖ.)
14.05
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Die beiden vom Herrn Kollegen Mag. Darmann eingebrachten Entschließungsanträge sind ausreichend unterstützt und stehen daher mit in Verhandlung.
Die Anträge haben
folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten
Mag. Darmann, Scheibner, Ing. Westenthaler und Kollegen
eingebracht im Zuge
der Debatte über den dringlichen Antrag zum Thema „die große
Koalition als Sicherheitsrisiko für Österreich“
betreffend mehr
Justizanstalten bei steigender Kriminalität
Im Jänner und Februar 2007 stieg die Kriminalität in
Österreich erstmals seit Jahren wieder deutlich um 8,5 %
gegenüber dem Vergleichszeitraum 2006. Trotz sinkender
Gesamtkriminalität stieg aber schon in den letzten Jahren –
bedingt durch eine deutlich steigende Ausländerkriminalität –
die Zahl der Häftlinge in Österreich stetig. Waren es 1989 noch knapp
unter 6.000 und 1998 knapp unter 7.000, saßen im Jahresschnitt 2006 schon
8.639 Gefangene in Österreichs Justizanstalten. Dazu kommt:
Mittlerweile sind bereits 42 Prozent der Häftlinge Ausländer,
besonders hoch ist ihr Anteil bei den Untersuchungshäftlingen (56,8
Prozent). Die österreichischen Justizanstalten konnten Ende 2006
nominell 8.650 Häftlinge aufnehmen. Tatsächlich
„sitzen“ aber etwa 9.100 Personen. Dazu kommt, dass zur
Erfüllung der gesetzlichen Auflagen (Trennung verschiedener
Häftlingsarten) eigentlich eine Haftraumreserve von 15 % erforderlich
ist. Ein Sinken der Häftlingszahlen ist bei steigender Kriminalität
nicht zu erwarten; es müssten daher etwa 1.500 zusätzliche
Haftplätze errichtet werden, um den Bedarf zu erfüllen.
Statt im Hinblick auf diese Entwicklung die Politik der
BZÖ-Justizminister fortzusetzen, nämlich zusätzlichen Haftraum
zu schaffen, wird sogar die schon fertig geplante zusätzliche
Justizanstalt für Wien – wie man hört –
nochmals überdacht (was zumindest eine Verzögerung bedeutet). Weitere
Neubauten im völlig überlasteten Osten Österreichs sind nicht
geplant.
Die Justizministerin plant statt dessen zum Entsetzen der
Österreicher, die Häftlingszahlen in den überbelegten
heimischen Strafvollzugsanstalten um 10 Prozent zu senken, was bei einem
aktuellen Rekordstand von etwa 9.100 Straf- und Untersuchungshäftlingen
über 900 Straftäter bedeutet, die gar nicht inhaftiert oder
früher auf die Bevölkerung wieder losgelassen würden.
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