Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll16. Sitzung / Seite 58

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schänder effektive und erforderlichenfalls lebenslange Kontrollmaßnahmen nach der Haftentlassung und die Möglichkeit der Einweisung in Anstalten für geistig abnorme Rechtsbrecher auch nach Haftende vorsieht; darüber hinaus wird die Bundesministerin für Justiz ersucht, die Strafdrohungen, insbesondere im Sexualstrafrecht, zu über­prüfen und erforderlichenfalls zu verschärfen. Ebenso sind allgemeine Anzeigepflich­ten, Berufsverbote und Ansiedelungsverbote für Kinderschänder (im Umkreis von 500 Metern von Schulen, Kindergärten, Spielplätzen und anderen Orten, wo Kinder regelmäßig anzutreffen sind) zu prüfen.“

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Danke. (Beifall bei BZÖ und FPÖ.)

14.05


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Die beiden vom Herrn Kollegen Mag. Darmann eingebrachten Entschließungsanträge sind ausreichend unterstützt und stehen daher mit in Verhandlung.

Die Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Darmann, Scheibner, Ing. Westenthaler und Kollegen

eingebracht im Zuge der Debatte über den dringlichen Antrag zum Thema „die große Koalition als Sicherheitsrisiko für Österreich“

betreffend mehr Justizanstalten bei steigender Kriminalität

Im Jänner und Februar 2007 stieg die Kriminalität in Österreich erstmals seit Jahren wieder deutlich um 8,5 % gegenüber dem Vergleichszeitraum 2006. Trotz sinkender Gesamtkriminalität stieg aber schon in den letzten Jahren – bedingt durch eine deutlich steigende Ausländerkriminalität – die Zahl der Häftlinge in Österreich stetig. Waren es 1989 noch knapp unter 6.000 und 1998 knapp unter 7.000, saßen im Jahresschnitt 2006 schon 8.639 Gefangene in Österreichs Justizanstalten. Dazu kommt: Mittlerweile sind bereits 42 Prozent der Häftlinge Ausländer, besonders hoch ist ihr Anteil bei den Untersuchungshäftlingen (56,8 Prozent). Die österreichischen Justizanstalten konnten Ende 2006 nominell 8.650 Häftlinge aufnehmen. Tatsächlich „sitzen“ aber etwa 9.100 Personen. Dazu kommt, dass zur Erfüllung der gesetzlichen Auflagen (Trennung verschiedener Häftlingsarten) eigentlich eine Haftraumreserve von 15 % erforderlich ist. Ein Sinken der Häftlingszahlen ist bei steigender Kriminalität nicht zu erwarten; es müssten daher etwa 1.500 zusätzliche Haftplätze errichtet werden, um den Bedarf zu erfüllen.

Statt im Hinblick auf diese Entwicklung die Politik der BZÖ-Justizminister fortzusetzen, nämlich zusätzlichen Haftraum zu schaffen, wird sogar die schon fertig geplante zusätzliche Justizanstalt für Wien – wie man hört – nochmals überdacht (was zu­mindest eine Verzögerung bedeutet). Weitere Neubauten im völlig überlasteten Osten Österreichs sind nicht geplant.

Die Justizministerin plant statt dessen zum Entsetzen der Österreicher, die Häftlings­zahlen in den überbelegten heimischen Strafvollzugsanstalten um 10 Prozent zu senken, was bei einem aktuellen Rekordstand von etwa 9.100 Straf- und Unter­suchungs­häftlingen über 900 Straftäter bedeutet, die gar nicht inhaftiert oder früher auf die Bevölkerung wieder losgelassen würden.

 


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