Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 44

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fische Regelungen bestehen, die Auslegung von „Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse“ im Sinne des Subsidiaritätsprinzips den Mitgliedsstaaten der EU überlassen ist.

Leistungen der Daseinsvorsorge, die keine wirtschaftlichen Tätigkeiten darstellen, wer­den von diesem Bundesgesetz nicht berührt. Darunter fallen insbesondere die nicht­wirtschaftlichen Tätigkeiten der gesetzlichen Sozialversicherung, die nationalen Bil­dungssysteme sowie diverse nichtwirtschaftliche Tätigkeiten von Einrichtungen wie Ge­werkschaften, politischen Parteien, Kirchen und religiösen Gemeinschaften, Verbrau­cherverbänden, wissenschaftlichen Gesellschaften, Wohlfahrtseinrichtungen sowie Schutz- und Hilfsorganisationen.

Zu Z 4:

Mit dieser Änderung wird der im Vertragsverletzungsverfahren gegen die Republik Ös­terreich wegen Nichtumsetzung der Transparenzrichtlinie erhobenen Forderung der Europäischen Kommission entsprochen, öffentliche Unternehmen, die lediglich in einem Geschäftsbereich tätig sind und daneben keine kommerziellen Tätigkeiten aus­üben, explizit den Bestimmungen des § 5 Abs. 2 zu unterwerfen.

Zu Z 5:

Hiermit erfolgt eine Anpassung an die im § 7 Abs. 3 verwendete Terminologie.

Zu Z 6:

Mit dem Entfall des In-Kraft-Tretens-Datums 1. Jänner 2007 wird den gegen ein rück­wirkendes In-Kraft-Treten dieses Bundesgesetzes geäußerten Bedenken nachgekom­men. Die Verpflichtung zur Kontenführung gemäß den Bestimmungen dieses Bundes­gesetzes beginnt nunmehr mit dem nach In-Kraft-Treten dieses Gesetzes beginnenden Geschäftsjahr.

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Jakob Auer zu Wort. Wunschredezeit: 4 Minuten. – Bitte.

 


10.52.14

Abgeordneter Jakob Auer (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir diskutieren im Rahmen dieser Tagesordnungs­punkte einige Gesetzesvorlagen. Auch seitens meiner Fraktion sei dem Kollegen Maier Respekt für seine Initiative im Bereich Produktpiraterie entgegengebracht – ich halte dies ausdrücklich fest.

Meine Damen und Herren, ich möchte mich in erster Linie oder fast ausschließlich dem Bereich der Börse, dem Börsegesetz und Bankwesengesetz widmen, denn es ist klar, es erfolgt hier eine Angleichung an eine Richtlinie der Europäischen Union, selbstver­ständlich, wichtig ist aber die verbesserte Transparenz bei Wertpapieren. Diese soll nämlich den Anlegern helfen und das Vertrauen in derartige Märkte stärken, den Anle­gerschutz erhöhen und ein verbessertes Ineinandergreifen der europäischen Kapital­märkte ermöglichen. Die Harmonisierung der Transparenzanforderung bezüglich Infor­mation über Emittenten, deren Wertpapiere zum Handel auf einem geregelten Markt zugelassen sind, ist hier umzusetzen.

Trotzdem, meine Damen und Herren, auch wenn es heute die eine oder andere kriti­sche Wortmeldung in diesem Bereich gegeben hat: Die Erfolgsgeschichte der österrei­chischen Börse kann sich sehen lassen! Es gibt in Europa keinen vergleichbaren Erfolg auf dieser Ebene. Wissen Sie überhaupt, meine Damen und Herren, wer die Eigen-


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