Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 58

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Der 1. Mai kommt bald, der Jahrestag der großen Ereignisse, und ich bin gespannt, ob in diesen Organen die Aufarbeitung dieser Vorgänge endlich auch beginnt. – Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der ÖVP.)

11.49


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Steindl; ebenfalls 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


11.50.19

Abgeordneter Konrad Steindl (ÖVP): Herr Präsident! Meine Herren Staatssekretäre! Hohes Haus! Ich beschäftige mich in meinem Debattenbeitrag auch mit dem Börse­gesetz und dem Bankwesengesetz in 55 der Beilagen und darf zusammenfassend die Auswirkungen des neuen Bankwesengesetzes noch einmal feststellen.

Einerseits: mehr Transparenz bei Wertpapieren, Angleichung einer Richtlinie der Euro­päischen Union, Harmonisierung oder Transparenzanforderungen bezüglich Informa­tionen über Emittenten, deren Wertpapiere zum Handel auf einem geregelten Markt zu­gelassen sind, umzusetzen. Hauptunterschied der neuen zur bisherigen Regelung auf nationaler Ebene ist, dass nunmehr von den Informations- und Veröffentlichungsver­pflichtungen der Richtlinie alle Emittenten an einem geregelten Markt gleichmäßig be­troffen sind und daher eine weitgehende Angleichung der Transparenzanforderungen für Emittenten im amtlichen Handel oder im geregelten Freiverkehr erfolgt. Schließlich geht es darum, Chancengleichheit zwischen Kleinanlegern und institutionellen Anle­gern herzustellen und den Weg der Attraktivierung der Wiener Börse, wie wir gehört haben mit einer ungeheueren Performance von 270 Prozent in fünf Jahren, fortzuset­zen. Dazu gehören Transparenz und gleiche Bedingungen.

Wenn man heute hier gehört hat, dass es für Kleinanleger, aber auch für institutionelle Anleger wichtig ist, entsprechend Transparenz zu schaffen, mit einer neuen Informa­tionsverpflichtung Zwischenberichte, Quartalsberichte, Halbjahresberichte zu haben, dann ist es für die Anleger in Hinkunft sicherlich leichter zu entscheiden, bei welchem Unternehmen sie ihre Gelder anlegen.

Am Jahrestag der BAWAG-Krise darf ich noch einmal in Erinnerung rufen, dass es auch der BAWAG gut getan hätte, mehr Informationen einzuholen über ihre Anleger und Anlegeraktivitäten betreffend mehr kaufmännische Sorgfaltspflicht an den Tag zu legen, dann hätte der Österreichische Gewerkschaftsbund die BAWAG, eine der größ­ten Banken in Österreich, heute noch im Eigentum; jetzt gehört sie leider dem Fonds Cerberus. (Beifall bei der ÖVP.)

11.52


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Kogler. 6 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


11.52.56

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Herr Präsident! Meine Herren Staatssek­retäre! Wie schon mein Vorredner beziehe auch ich mich auf TOP 4, Bankwesen- und Börsegesetzänderungsgesetz, und auf gewisse Umstände, die mit der BAWAG-Malaise ihre Ursachen gefunden haben.

Zunächst nur ein ökonomisches Argument: Die Verordnungsermächtigung, die an die FMA gegeben wird, ist eine äußerst kritische Sache. Wir haben uns bei Basel II ganz lange darüber unterhalten, was das für Probleme aufwirft, in fast unendlichen Ge­sprächen versucht, diese Probleme zu lösen – es bleibt einfach ein schlechtes Hybrid, entweder Behörde oder etwas anderes. Wir schaffen meistens mehr Probleme, als wir glauben zu lösen. Deshalb hat Kollege Rossmann auch erklärt, dass wir aus diesem Titel dagegen stimmen.

 


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