Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll20. Sitzung, 24. April 2007 / Seite 28

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Das Erste ist, dass im Einkommensteuergesetz die Negativwirkung der Einkommen­steuer von 110 € auf 200 € erhöht wird, also quasi eine negativ wirkende Pendlerpau­schale. Diese gilt für die Jahre 2008, 2009, weil wir ja sowieso für 2010 an einer Steu­erreform arbeiten, wo es auch um strukturelle Fragen geht und dies auch zu klären ist.

Das Zweite, was hier geändert wird, ist eine redaktionelle Veränderung im Körper­schaftsteuergesetz, also ein redaktionelles Versehen. Im Gebührengesetz werden auch leistungsschutzrechtliche Nutzungsverträge gebührenbefreit sein und nicht nur urheberrechtliche Lizenzverträge im engeren Sinn. Dann wird weiters in der Ziffer 4 eine redaktionelle Änderung gemacht beim Bundeshaushaltsgesetz, und bei der Zif­fer 5 ist auch etwas nicht Unwichtiges. Da geht es darum, dass, wenn die Eltern ge­trennt leben und Unterhaltsverfahren da sind, nicht das Kind darunter leiden soll, indem keine Schülerbeihilfe ausbezahlt wird, sondern sehr unbürokratisch trotzdem die Schü­lerbeihilfe gewährt werden soll, auch wenn ein Elternteil, der unterhaltspflichtig ist, nicht seinen Leistungen nachkommt.

Insofern glaube ich, dass das Budgetbegleitgesetz vor allem auch hier im Kern etwas sehr Positives ist, und ersuche alle um Zustimmung. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

9.46


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich gebe bekannt, dass der soeben in seinen Kernpunkten erläuterte Abänderungsantrag der Abgeordneten Jakob Auer, Jan Krai­ner, Kolleginnen und Kollegen ausreichend unterstützt ist und ordnungsgemäß einge­bracht wurde. Aufgrund des Umfanges dieses Abänderungsantrages werde ich diesen gemäß § 53 Abs. 4 vervielfältigen und verteilen lassen. Dieser Antrag steht mit in Ver­handlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Jakob Auer, Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen zur Regierungs­vorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gerichtsgebührengesetz, das Ge­richtliche Einbringungsgesetz 1962, das Einkommensteuergesetz 1988, das EU-Quel­lensteuergesetz, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umgründungssteuergesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Gebührengesetz 1957, das Mineralölsteuerge­setz 1995, das Normverbrauchsabgabegesetz, die Bundesabgabenordnung, das Ab­gabenverwaltungsorganisationsgesetz, das EG-Amtshilfegesetz, das Zollrechts-Durch­führungsgesetz, das Garantiegesetz 1977, das Bundeshaushaltsgesetz, das Bun­desfinanzierungsgesetz, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967, das Lebensmit­telsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz, das Schülerbeihilfengesetz 1983, das Universitätsgesetz 2002, das Bundesmuseen-Gesetz 2002, das Bundestheaterorgani­sationsgesetz, das Bundesgesetz über die Neuorganisation der Bundessporteinrichtun­gen, das Altlastensanierungsgesetz, das Umweltförderungsgesetz, das Arbeitsmarkt­politik-Finanzierungsgesetz und das Bundesbahngesetz geändert werden (Budget­begleitgesetz 2007), in der Fassung des Ausschussberichtes (67 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

1) Art. 3 (Änderung des Einkommensteuergesetzes 1988) wird wie folgt geändert:

a) In Art. 3 wird nach der Z 13 folgende Z 13a eingefügt:

„13a. In § 33 wird folgender Abs. 9 eingefügt:

„(9) Steht ein Pendlerpauschale gemäß § 16 Abs. 1 Z 6 lit. b oder c zu, erhöht sich der Betrag von höchstens 110 Euro gemäß Abs. 8 auf höchstens 200 Euro jährlich (Pend­lerzuschlag).““

 


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