Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll21. Sitzung / Seite 47

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Heute hat die kubanische Botschafterin in Österreich eine Pressekonferenz abgehal­ten, in der sie sich dagegen gewehrt hat. Sie hat unsere vollste Unterstützung, weil das nicht sein kann.

Ich erwarte mir von einer österreichischen Bundesregierung, die auch für eine liberale, offene, freie Wirtschaftspolitik steht, ein deutliches Bekenntnis gegen einen solchen Dirigismus der Amerikaner, gegen einen solchen Druck. Dagegen müssen wir uns wehren im Sinne eines freien Finanzplatzes und Bankenmarktes in Österreich. (Beifall beim BZÖ.)

10.18


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht damit mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ing. Westenthaler, Scheibner, Mag. Darmann und Kollegen, einge­bracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Budgetausschusses (70 d.B.) über das Bundesfinanzgesetz 2007 (39 d.B.) – Kapitel 10, betreffend Berufsverbot für Sexual­verbrecher

Immer wieder kommt im Zuge der Aufklärung von Sexualstraftaten – insbesondere solchen an Kindern und Jugendlichen – zutage, dass die Straftäter ganz gezielt auch beruflich die Nähe zu ihren Opfern suchen. Berechtigtermaßen wird daher immer wieder gefordert, eine berufliche Tätigkeit zu unterbinden, die Sexualstraftäter in Kontakt zu möglichen Opfern bringen bzw. die Wiederholungsgefahr erhöhen. Aus diesem Grund besteht ja unter anderem z.B. die Regelung, dass Straftätern, die schwere strafbare Handlungen unter den erleichternden Umständen begangen haben, die beim Lenken von Kraftfahrzeugen gegeben sind, den Führerschein verlieren weil ihre Verkehrszuverlässigkeit damit nicht mehr gegeben ist.

Die vorige Bundesregierung hat mit der Aufnahme einer Verurteilung nach § 212 StGB (Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses) in den Katalog der Strafen, die zu einem Amtsverlust führen und allgemein wegen der Aufnahme einer Verurteilung zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten bereits das im Bereich des Strafrechts Mögliche getan, um das Ziel eines Berufsverbots zu erreichen.

Die derzeitige Bundesregierung – insbesondere Bundesminister Platter und Vize­kanzler Molterer – hat sich nun löblicherweise ebenso wie das BZÖ auch dafür ausgesprochen, Berufsverbote bei Sexualdelikten zumindest im öffentlichen Dienst und für Ärzte, aber auch für Kindergärtner und Lehrer im Zusammenhang mit Verurteilun­gen wegen des Besitzes von Kinderpornographie einzuführen.

Diesem Vorhaben stehen aber einige Schwierigkeiten entgegen:

Eine Automatik ist kaum denkbar, weil ein Bezug zwischen der typischen Opfer­gruppe – also dem Delikt – und der Berufsumgebung des jeweiligen Verurteilten im Einzelfall geprüft werden muss.

Eine Regelung im Dienstrecht des Bundes ist nicht ausreichend, weil sie z.B. Landeslehrer nicht betreffen würde. Sinnvollerweise muss daher auch das Dienstrecht von Ländern und Gemeinden (Badewächter) einbezogen werden.

Nicht nur der öffentliche Dienst, sondern auch Beschäftigungen in der Privatwirtschaft sollten verhindert werden (Kindergärten, Privatschulen), was einen völlig anderen


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite