Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll21. Sitzung / Seite 143

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Derzeit ist die Sachlage so, dass wir 2 359 Gemeinden haben, von denen 1 Prozent – das sind 24 Gemeinden – vom Rechnungshof geprüft werden. Ich glaube, es ist an der Zeit, dass man den öffentlichen Bereich mit dem privatwirtschaftlichen Bereich vergleicht, dass man gebarungsrelevante Gemeinden, beispielsweise ab einem Haus­haltsvolumen von 10 Millionen €, auch der externen Finanzkontrolle, sprich: der Kontrolle des Rechnungshofes, unterzieht. Das wären 9 Prozent der österreichischen Gemeinden, also zirka 220 Gemeinden. Damit wären aber zirka 56 Prozent des Gebarungsvolumens der Gemeinden von der Prüfungskompetenz umfasst – also ein Weg, der gegangen werden soll, damit tatsächlich auch in Zukunft die Finanz­ausgleichsmasse fair, schlüssig und transparent verteilt werden kann.

Ich ersuche Sie, die Bemühungen in diese Richtung zu verstärken, gleichzeitig auch die Bemühungen in Richtung Schließung von Kontrolllücken als solche in Angriff zu nehmen, denn schlussendlich kann ich nur darauf hinweisen, dass Sie, wenn die diesbezüglichen Kompetenzen vorgesehen werden, dadurch die Möglichkeit haben, die Kontrolle, die Ihnen laut Verfassung zukommt, tatsächlich ausüben zu können. Tun Sie es nicht, verlieren Sie diese Kontrolle, werden Sie es schwer haben, in diesem Bereich Ihre Aufgaben optimal erfüllen zu können. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei FPÖ, BZÖ und ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

15.53


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Graf. 6 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


15.53.29

Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Sehr geehrter Herr Präsident des Rechnungshofes! Sehr geehrte Frau Vorsitzende der Volksanwaltschaft! Es ist eigentlich ein Zufall, dass ich gerade jetzt zu Wort komme, wo Sie soeben die Kontrollrechte des Parlaments angesprochen haben, da das ein wesentlicher Teil auch meiner Rede sein wird.

Wir als Parlamentarier müssen – wir haben gestern dazu auch eine Debatte über eine Dringliche Anfrage gehabt – miterleben, dass die Rechte der Parlamentarier, also das Selbstverständnis der Parlamentarier, wenn man es so will, oftmals an die Grenzen des Amtsverständnisses der Vollziehung stoßen oder sich an diesen sozusagen reiben.

Das Kontrollrecht, das dem Parlament auf der einen Seite durch den Rechnungshof und auf der anderen Seite durch das Hilfsorgan der Volksanwaltschaft – ich meine das nicht abwertend –, aber auch durch die Einsetzung von Untersuchungsausschüssen einerseits und durch das Interpellationsrecht der Abgeordneten andererseits zukommt, wird schrittweise ausgehöhlt. Hier treten Probleme auf, die vom Rechnungshof und von der Volksanwaltschaft in den letzten Jahren zum Teil bereits erledigt wurden. Sie sind wesentlich weiter als die Parlamentarier mit ihren Rechten sind, denn sie haben den Kampf, wo und was sie prüfen dürfen, grosso modo hinter sich. Wir hingegen stehen noch mitten drinnen, wenn ich das so sagen darf. Sie wissen, wo die Mängel liegen, und können uns daher auch beraten und entsprechende Gesetzesinitiativen vor­schla­gen, die wir dann aufgreifen können. Sie haben schon einige Bereiche aufgezählt.

Sie wissen, dass dann, wenn eine Behörde oder wenn Beamte der Vollziehung die sogenannte Amtshilfe nicht leisten, dem Recht, dass sie Akten zur Verfügung gestellt bekommen, dass sie darin Einsicht nehmen können und Ähnliches, nicht entsprechen, Amtsmissbrauch vorliegt, wenn also ihnen gegenüber dieses Recht ohne einen gesetzmäßigen Grund verweigert wird.

 


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