Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll21. Sitzung / Seite 180

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Die Einführung alternativer Flugzeugtypen wie SAAB Gripen oder F-16, wie es von der SPÖ angedacht worden ist, würde mehrere Jahre dauern, und sämtliche bisher für den Eurofighter getätigten Investitionen – momentan ungefähr eine Summe von 1 Mil­liarde – würden mit einem Schlag vernichtet. Die BAWAG hat laut Ihren Aussagen im Ausschuss schon 45 Prozent der Beschaffungskosten überwiesen. Ein Simulator­gebäude in Zeltweg ist ebenfalls fertig; die Kosten dafür betragen 15,4 Millionen. Und die Betriebskosten in der Höhe von 2 Milliarden für 30 Jahre sind hier ebenfalls drinnen.

Herr Bundesminister Darabos, durch Ihre Weigerung, die Lufttüchtigkeitsberechtigung nach § 7 Militärluftfahrzeugkennzeichen-Verordnung auszustellen, verhindern Sie, dass flugtüchtige, erprobte und bei anderen NATO-Luftstreitkräften wie in der Bundes­republik Deutschland oder in Großbritannien im Einsatz befindliche Luftfahrzeuge dem Zwecke des § 26 des Militärbefugnisgesetzes zugeführt werden. Sie gefährden also vorsätzlich die Einsatzbereitschaft des österreichischen Bundesheeres und ermög­lichen Dritten die Souveränitätsverletzung des österreichischen Luftraumes, im schlimmsten Fall auch einen Angriff auf durch das österreichische Bundesheer zu schützende Rechtsgüter in Österreich.

Herr Bundesminister, in Wirklichkeit haben Sie nur eine Möglichkeit: in Verhandlungen mit EADS oder mit der Eurofighter GmbH noch einen geringeren Preis auszu­verhandeln; alles andere wird teurer als bisher. Andere Möglichkeiten haben Sie in diesem Fall überhaupt nicht mehr! (Beifall beim BZÖ.)

17.44


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Der von Herrn Abgeordnetem Dolinschek eingebrachte Entschließungsantrag betreffend Sicherstellung der Fallschirmspringer-Ausbildung ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

gemäß § 55 GOG-NR

der Abgeordneten Dolinschek Kolleginnen und Kollegen betreffend Sicherstellung der Fallschirmspringerausbildung

eingebracht am 25. April 2007 im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt 1 betreffend den Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (39 d.B.): Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2007 (Bundesfinanzgesetz 2007 – BFG 2007) samt Anlagen (70 d.B.) Kapitel 40 Landes­verteidigung

Der Bundesminister für Landesverteidigung hat das einzige derzeit für einen größeren und vor allem qualifizierten Militärfallschirmsprungausbildungsbetrieb geeignete Luft­fahrzeug – die SC-7 SKYVAN – ersatzlos außer Dienst gestellt und zum Verkauf ausgeschrieben. Damit ist der Fallschirmsprungausbildungsbetrieb wesentlich einge­schränkt. Die qualifizierte Ausbildung – Absetzen von gruppen- und zugsstarken Elementen mit voller Ausrüstung (KAZ 3) – ist unmöglich geworden. Darüber hinaus sind auch sämtliche kleinere Langstreckentransportaufgaben und die dazugehörige qualifizierte Ausbildung der Flächenpiloten hinkünftig nur noch mit der HERCULES möglich.

Der alternative Einsatz der HERCULES vor allem zum Absetzen von Fallschirm­springern ist laut BM Darabos derzeit nicht vorgesehen, viel zu teuer (knapp 9.400 €


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