Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll21. Sitzung / Seite 363

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

viel wert. Es gibt einen großen administrativen Aufwand, der damit zu kompensieren ist. Die Aufhebung dieser Zuverdienstgrenze wäre ein deutliches familienpolitisches Signal in Richtung mehr Wahlfreiheit. (Beifall beim BZÖ.)

Dies wäre auf jeden Fall auch ein Anreiz für besser verdienende Väter, in Karenz zu gehen. Es wird ja immer wieder beklagt, dass nur ein sehr geringer Teil der Väter in Karenz geht. Das wäre jetzt eine Maßnahme, wodurch eben mehr Männer in Karenz gehen könnten. Eine völlige und auch rückwirkende Abschaffung der Zuverdienst­grenze beim Kinderbetreuungsgeld wäre daher dringendst erforderlich und eine enorme Verbesserung.

Die geschätzten Mehrkosten – Frau Bundesminister, die haben ja Sie in den Raum gestellt –, die dadurch entstünden, würden 250 bis 300 Millionen € betragen. Ich kann das nicht bestätigen. Sie könnten natürlich auch durch einen geringeren Verwaltungs­aufwand kompensiert werden; es ist da wieder die Frage, wie hoch derselbe ist. Das hat selbst die Familienlandesrätin Mikl-Leitner aus Niederösterreich in den „Nieder­österreichischen Nachrichten“ vom 16. April gesagt, dass sich bei der Administration 100 Millionen einsparen ließen. Daher ist das ja bald irgendwo pari: Wofür soll ich die Leute beschäftigen, wenn nichts hereinkommt? – Das ist so wie bei den Bagatell­steuern.

Beim Karenzgeld, das es vor 2000 gab, gab es ebenfalls einen Kinderzuschuss. Das war in der Zeit der rot-schwarzen Regierung, und da wurde das auch nie kontrolliert. Im Jahr 2004 ist das per Regierungsbeschluss und im Parlament praktisch aufgehoben worden. (Zwischenruf der Abg. Steibl.) Das hat Herr Bundesminister Haupt noch angeregt; das war eben ein Politiker mit dem Herz auf dem richtigen Fleck, Frau Kollegin! Er hat das da gemacht. (Beifall beim BZÖ.)

Frau Bundesminister, wenn Sie jetzt an der Zuverdienstgrenze festhalten wollen, ist das arbeits- und leistungsfeindlich, muss ich sagen, sowie realitätsfremd, und es steht einer positiven Entwicklung bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf ganz einfach entgegen.

Ich bringe zum Abschluss folgenden Entschließungsantrag der Abgeordneten Ing. Peter Westenthaler, Ursula Haubner und Kollegen ein. Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, ein Modell zur steuerlichen Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten beziehungsweise zur Einführung eines Betreuungschecks zu erstellen und dieses dem Nationalrat rechtzeitig zuzuleiten, sodass die Umsetzung mit 1. 1. 2008 erfolgen kann. Darüber hinaus wird die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend ersucht, bei der von ihr angekündigten Novelle zur Reformierung des Kinderbetreuungsgeldes die Abschaffung der Zuverdienstgrenze beim Kinder­betreuungsgeld vorzusehen. (Beifall beim BZÖ.)

16.05


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist entsprechend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Ver­handlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ing. Peter Westenthaler, Ursula Haubner und Kollegen betreffend Stärkung der Familien durch steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten, Einführung eines Betreuungsschecks und Abschaffung der Zuverdienstgrenze beim


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite