Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll24. Sitzung / Seite 185

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Zu § 91 Abs. 18:

Die In-Kraft-Tretens-Klausel wird entsprechend angepasst.

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Rosen­kranz zu Wort. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


16.48.37

Abgeordnete Barbara Rosenkranz (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Minister! Endlich gibt es ein Importverbot für Asbest. Das ist wirklich gut. Endlich! Das ist notwendig, weil es tatsächlich zu einer explosionsartigen Steigerung der Importe von Asbest gekom­men ist; wie wir wissen, ein hoch giftiges Material.

Geben wir einmal der Wahrheit die Ehre und schauen wir nach, wieso es jetzt dann doch dazu gekommen ist: Der Auslöser ist, und deshalb spreche ich da jetzt kurz, eine Angelegenheit in Niederösterreich, in unserem (in Richtung Bundesminister Dipl.-Ing. Pröll) gemeinsamen Heimatland. So ist es, und deswegen sollte man es auch nicht mit Asbest verseuchen. Tatsächlich eine ernsthafte Geschichte.

Auf den Deponien von Tattendorf und Markgrafneusiedl landeten Kanister mit einer sehr bedenklichen Aufschrift auf Italienisch, dass es sich nämlich um hoch giftiges Ma­terial handle – die waren dort halt. Bürger, mutige, engagierte, zähe, haben versucht zu erfragen, worum es sich denn da handelt und was das denn ist. Dabei hat sich her­ausgestellt, es war wirklich asbestverseuchter Müll. Das ist schon schlimm genug, was aber noch schlimmer ist: Die Behörden haben sich als absolut kenntnislos erwiesen. Niemand wusste – ich weiß es bis heute nicht, vielleicht könnten Sie darauf die Antwort geben –, wer diesen Import genehmigt hat. Der Bürgermeister war zwar sehr „unfroh“, hat aber gesagt, er wisse von gar nichts.

Die Bezirkshauptmannschaften waren nicht damit befasst. Bis jetzt ist, soviel ich weiß, nicht bekannt, wer diese Importgenehmigung erteilt hat.

Gut ist, dass diese Bürger nicht aufgegeben haben, dass sie versucht haben, sich be­merkbar zu machen. Auch wir haben sie dabei unterstützt. Es kam doch ein gewisser medialer Druck zustande, und es ist jetzt durch diesen Skandal – eigentlich ein Skan­dal in doppelter Hinsicht: erstens diese Importgenehmigung und zweitens, dass nie­mand dafür zuständig sein will – gelungen, die Importe von Asbest abzustellen.

Nur, Herr Umweltminister, es war eine Rettungsaktion – auch Ihrer eigenen Reputa­tion! – in letzter Minute. – Ein Ruhmesblatt war das nicht! (Beifall bei der FPÖ. Abg. Rädler: Was kann der Minister dafür?)

16.50


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nunmehr gelangt Herr Abgeordneter Sieber zu Wort. 2 Minuten Wunschredezeit. – Bitte.

 


16.51.03

Abgeordneter Norbert Sieber (ÖVP): Geschätzte Frau Präsidentin! Herr Minister! Hohes Haus! Eine EG-Verbringungsverordnung macht die vorliegende Anpassung im Abfallwirtschaftsgesetz notwendig. Diese Verordnung legt die Kontrolle der grenzüber­schreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung fest, welche Über­wachungsverfahren für die verschiedenen Arten von Abfällen anzuwenden sind.

Ziel der AWG-Novelle 2007 ist die verstärkte Nutzung des Registers für Meldungen und mittelfristig auch für Anzeigen und Anträge, die Verbesserung der Spielregeln im


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite