Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll25. Sitzung / Seite 21

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zur Verfügung zu haben, und dort geht es letztendlich auch um eine umfassende Ver­kehrspolitik.

Das heißt, dieser Klima- und Energiefonds ist ein wesentliches Instrument in einem Bereich, wo wir bisher nicht in dem Ausmaß tätig waren, und ist daher eine wichtige Ergänzung bestehender Maßnahmen. Aber damit allein werden wir die Fragen der Erderwärmung und der CO2-Problematik nicht lösen, sondern wir werden mit demsel­ben Engagement bei der erneuerbaren Energie, bei der Frage der Verkehrspolitik und auch in der Raumordnungspolitik tätig sein müssen, wenn wir nachhaltig erfolgreich sein wollen.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Eder, bitte.

 


Abgeordneter Kurt Eder (SPÖ): Sehr geehrter Herr Bundeskanzler! Derzeit bringen die Haushalte in etwa 4 Milliarden € für die Förderung von Ökostrom auf. Ist es denk­bar – und Sie haben gesagt, dass es möglich ist, dass wir das Ökostromgesetz noch einmal neu betrachten, beleuchten, verhandeln, und ich bin dafür, dass man das tun sollte, aber: ist es dann denkbar, dass man die Haushalte noch mehr belastet, als das bisher der Fall ist?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundeskanzler, bitte.

 


Bundeskanzler Dr. Alfred Gusenbauer: Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Laut Infor­mation der Energie-Control wird der durchschnittliche Haushalt im Jahr mit 31 bis 36 € belastet. Wir sind der Meinung, dass das die Obergrenze bleiben muss. Herzugehen und zu versuchen, Ökostrompolitik nur auf Kosten der Konsumenten zu machen, wäre der falsche Weg.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Zweytick, bitte.

 


Abgeordneter Johannes Zweytick (ÖVP): Herr Bundeskanzler! Kleine Ökostromanla­gen, also Biogas-, Kleinwasserkraftwerke und Photovoltaik, schaffen Wertschöpfung in der Region. Für die Errichtung von kleinen Ökostromanlagen sollten zusätzliche An­reize geschaffen werden. Welche Maßnahmen halten Sie für sinnvoll, um neue Investi­tionen in Ökostromanlagen zu ermöglichen, und wann werden Sie dem Parlament eine Ökostromgesetz-Novelle vorlegen? (Abg. Brosz: Das hat die letzte Regierung ver­gurkt, nicht?)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Bitte, Herr Bundeskanzler.

 


Bundeskanzler Dr. Alfred Gusenbauer: Sehr geehrter Herr Abgeordneter, der Punkt ist, dass die Preissituation für uns wichtig ist, aber dass wir natürlich auch darauf Rück­sicht nehmen, welche zusätzlichen Effekte bei der Entwicklung des Lebensraumes da­durch entstehen. Das Problem, vor dem wir stehen, ist, dass wir in Österreich, was er­neuerbare Energie betrifft, unsere Kapazitäten schon relativ stark ausgeschöpft haben.

Um Ihnen zu sagen, um welche Größenordnungen es sich handelt: Wir haben derzeit in Österreich 23 Prozent erneuerbare Energie. Würde man, sozusagen ohne darauf Rücksicht zu nehmen, was politisch durchsetzbar ist oder nicht, die gesamten Möglich­keiten an Windkraft in Österreich ausbeuten, stellt das ein Potential von zusätzlich rund 5 Prozent dar, was aber nicht heißt, dass man das machen kann, weil es natürlich alle möglichen Anraineranliegen gibt, wo Windräder nicht aufgestellt werden können.

Das Zweite ist: Würden wir alle verfügbaren Ressourcen über die Wasserkraft ausnut­zen, die in Österreich theoretisch bestehen, dann würde das unter Einschluss aller Ge­wässer eine zusätzliche Kapazität von rund 7 Prozent bedingen. Das würde aber einen flächendeckenden Ausbau von Kraftwerken bedeuten, der erstens politisch nicht ge­wollt ist, auch nicht sinnvoll ist, und daher wird man sozusagen die reale Möglichkeit,


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