Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll25. Sitzung / Seite 63

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zu sichern und auch sicherzustellen, dass die Pensionen nicht immer weniger wert sind. – Ein guter Schritt in die richtige Richtung, damit auch Frauen mehr Pension im Alter erhalten. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

All diese Punkte, die ich angeführt habe, sind wichtige Punkte in die Richtung, dass es zu gerechteren Pensionen kommen wird.

Natürlich gibt es dort oder da auch noch Forderungen, die insbesondere uns und ins­besondere mir als ArbeitnehmerInnenvertreterin sehr am Herzen liegen. Ich möchte hier ein Beispiel in den Raum stellen, und zwar geht es um die Anrechnung von Kran­kenstandszeiten bei den Langzeitversicherten-Regelungen, es geht hier um Menschen, die aufgrund ihrer langen Krankheit keinen Entgeltanspruch mehr haben. In diesem Zu­sammenhang ist es bei dieser Gesetzesvorlage nicht gelungen, eine Lösung herbeizu­führen.

Das ist uns ein Anliegen, ich weiß aber, dass dies auch sehr vielen Kolleginnen und Kollegen in der ÖVP ein Anliegen ist, und ich bin optimistisch, dass es, wenn wir ge­meinsam weiterkämpfen, im Rahmen der nächsten Novellen auch hier zu einer positi­ven Lösung für diesen sehr wichtigen Personenkreis kommen wird. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Sehr geschätzte Damen und Herren, eine fast schon jahrzehntelange Forderung ist ebenfalls in diese Gesetzesvorlage eingeflossen, und ich freue mich ganz besonders, dass es jetzt gelungen ist, auch Maßnahmen gegen die Schwarzarbeit zu setzen. Das ist wirklich ein hervorragender Punkt! – Das ist nämlich deshalb ein hervorragender Punkt, weil es hier Gewinner auf jeder Seite gibt: Künftig ist es so, dass der Arbeit­geber verpflichtet ist, den Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin bereits vor Antritt der Arbeit an die Pensionsversicherung, an die Krankenversicherung – also an die Sozialversi­cherung – zu melden, und das wird ab 1. Jänner 2008 auch für jene Personen ver­pflichtend der Fall sein, die nur fallweise beschäftigt sind.

Diese Regelung hat viele Vorteile: Erstens kommt es künftig zu einer sofortigen Ab­gabe an die Sozialversicherung, schwarze Schafe bei den Unternehmen sind dann – zweitens – auch nicht mehr die Konkurrenz der anderen Unternehmer, und natürlich ist es – drittens – auch ein Bestandteil der Maßnahmen im Zusammenhang mit der Be­kämpfung der Arbeitslosigkeit.

Sehr geschätzte Damen und Herren! Sehr geschätzter Herr Bundesminister! Dank Ihres Engagements ist es bei dieser Vorlage zum ersten Mal seit vielen Jahren wieder so, dass es eine ASVG-Novelle gibt, wo die Menschen in Österreich die Gewinner sind, wo vor allem Frauen die Gewinnerinnen sind.

Bei jenen Punkten, die noch offen sind – ich denke hier, sie seien noch einmal er­wähnt, an die Krankenstandstage –, bin ich davon überzeugt, dass wir weiter kämpfen werden, und ich fordere auch jene Kolleginnen und Kollegen in der ÖVP auf, die noch nicht davon überzeugt sind, diesen Schritt gemeinsam mit uns zu gehen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

11.49


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Haub­ner. 8 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


11.50.32

Abgeordnete Ursula Haubner (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Da­men und Herren! Das, was uns hier als Sozialrechts-Änderungsgesetz vorliegt, ein­schließlich des Allgemeinen Pensionsgesetzes, ist ein riesiges Konvolut, das wir auch im Ausschuss intensiv diskutiert und dort unser Befremden darüber mitgeteilt haben,


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