Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll25. Sitzung / Seite 85

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Es gibt jetzt eine Regelung, über die man sagen kann, dass unter der Geringfügigkeits­grenze, also bei entsprechender Vereinbarung zur Stundenzahl, keine gesetzliche Ver­sicherungspflicht hinsichtlich Kranken-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung ent­steht. Abführen muss der Arbeitgeber die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung von 1,4 Prozent des Entgelts. Bei der Veränderung für die Au-Pairs hat man sich, so meine ich, obwohl es kritisiert wurde, bemüht, ihre Tätigkeit weiterhin zum Wohle der Familien, aber auch zu jenem der Au-pair-Mädchen/-Burschen, wie immer, auch zu sichern.

Ein weiterer Punkt, der angesprochen wurde und mir sehr wichtig ist, ist der Teil des Sozialrechts-Änderungsgesetzes im Bereich der Familie, im Bereich der Kindererzie­hungszeiten für das Pensionskonto. Da wird künftig von einer wertgesicherten Bei­tragsgrundlage ausgegangen. Diese Beitragsgrundlage wurde erst mit der Pensions­harmonisierung 2005 verdoppelt und mit 1 350 € festgesetzt. Ich sehe das nunmehr als wirklich ersten Schritt, auch über die Regierungsvereinbarungen hinaus, in Richtung Valorisierung von Familienleistungen. Das ist ein Schritt, der auch fortgesetzt werden wird.

Ein kurzer Satz noch zum Antrag des BZÖ auf eine monatliche Unterstützung für die Kindererziehungszeiten für Frauen über 60, die kein Einkommen haben beziehungs­weise unter dem Ausgleichsrichtsatz liegen: Der Antrag hat seinen Ausgangspunkt beim Kärntner BZÖ, das wurde dort als zusätzliche Familienleistung im Land einge­führt. Ich kenne mich ein bisschen aus, weil wir ja in der Steiermark auch zusätzliche Familienleistungen haben. (Abg. Ing. Westenthaler: Da ist aber auch eine Grenze!) Ich sage dazu jetzt nur sehr locker: Man möchte das dem Bund überstülpen, dass der Bund es weiterzahlt und dass man in Kärnten wieder wahlgerecht etwas Neues erfin­den könnte.

Zusätzlich großen Aufwand, auch in der Verwaltung, und damit Kostenschwere schafft der Vorschlag durch die Gewährung nur für ein Jahr; danach muss wieder ein neuer Antrag gestellt werden. Ich glaube, gerade in der Hinsicht gehört diese betroffene Zielgruppe in den Bereich einer bedarfsorientierten Grundsicherung beziehungsweise könnte man dies auch über die Ausgleichszulagenrichtsätze steuern. (Beifall bei der ÖVP.)

12.56


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Rosen­kranz zu Wort. 4 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Frau Kollegin.

 


12.56.17

Abgeordnete Barbara Rosenkranz (FPÖ): Meine sehr verehrten Minister! Herr Prä­sident! Hohes Haus! Ich komme noch einmal auf den von Ihnen bedauerlicherweise abgelehnten Antrag zurück, den Zusammenhang zwischen der Finanzierbarkeit des Sozialstaates und der Zuwanderung zu ergründen. Es ist bedauerlich, dass Sie das nicht zulassen.

Sie behaupten zwar immer wieder Folgendes: Wenn wir Ihnen Berechnungen vorle­gen, die besagen, dass der Sozialstaat durch Zuwanderung, nämlich durch die unge­steuerte Zuwanderung, nicht gestützt, sondern vielmehr aufs Äußerste gefährdet wird, dann weisen Sie das zurück. Aber jetzt weigern Sie sich, hier darüber eine Studie zuzulassen. Das ist eigentlich sehr inkonsequent.

Dass viele, viele Bürger Ordnung in diesen Bereich gebracht sehen wollen, wissen Sie wahrscheinlich auch. Aber Sie wagen es dennoch nicht, das einmal anzugehen und anzusprechen.

 


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