Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll25. Sitzung / Seite 127

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jedenfalls die überwiegende Realität in Österreich anders aus. (Abg. Sburny: Das sind die mit der Zusatzversicherung!)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, das heißt also, die langfristige Perspektive muss sein, dass Pflege und Betreuung daheim im Familienverband zu denselben Rah­menbedingungen oder zu vergleichbaren Rahmenbedingungen möglich ist wie im Heim. Und lassen Sie mich jetzt für den 1. Juli dieses Jahres eine Perspektive zeich­nen, welche Varianten ich sehe, wie Menschen vorgehen können.

Hand aufs Herz: Die Realität ist, dass Pflege und Betreuung zu Hause de facto in vie­len Fällen, in der Mehrzahl der Fälle von ausländischen Pflegekräften durchgeführt werden. Nach allem, was wir wissen, ist es auf der Basis der Dienstleistungsfreiheit, die in Europa herrscht, und auf der Basis einer Position unseres Finanzministeriums durchaus vertretbar, hier von einer selbstständigen Tätigkeit im Rahmen der Dienstleis­tungsfreiheit zu sprechen und davon auszugehen, dass Sozialversicherungsschutz und auch die Steuerleistung im jeweiligen Herkunftsland erfolgt.

Das heißt – Variante 1 –: Inanspruchnahme der Dienstleistungsfreiheit auf Basis selbstständiger Tätigkeit.

Variante 2 sieht so aus – und hier kommen dann auch selbstständige Betreuer aus Ös­terreich in Frage –, dass entweder ausländische Betreuer die Niederlassungsfreiheit in Anspruch nehmen oder selbstverständlich auch Österreicher das tun und einen Gewer­beschein für das freie Gewerbe der Personenbetreuung anmelden, dann auch in der gewerblichen Sozialversicherung sozialversicherungspflichtig werden, das dann auch förderfähig ist, jedenfalls zum Teil, aber das Ganze auf Basis einer selbstständigen Tätigkeit.

Variante 3 ist, dass unselbstständige Betreuung durchgeführt wird, dass der Arbeitneh­merstatus gewissermaßen in Anspruch genommen wird, aber die Anstellung nicht bei der Familie, sondern bei einer Hilfsorganisation erfolgt. Das war ja der Wunsch auch der Hilfsorganisationen, und das scheint mir die dann sicherlich auch förderfähige Vari­ante 3 zu sein.

Und Variante 4 ist, dass die Anstellung dieses Arbeitnehmers, dieser Arbeitnehmerin nicht bei Caritas, Hilfswerk oder Volkshilfe erfolgt, sondern direkt bei der zu betreuen­den Person oder bei deren Familie. Eine Variante, die wir ebenfalls vorgesehen haben.

So gesehen machen wir heute einen ersten Schritt, der jedenfalls in Sachen Pflegestu­fe 5 in den nächsten Wochen einer Überarbeitung bedarf, und ich begrüße nochmals die angekündigten Verhandlungen, konkret über Pflegestufe 3 nicht nur nachzudenken, sondern hier auch einen Weg zu finden, und zwar gemeinsam mit den Ländern.

Perspektive per Juli dieses Jahres ist, dann schon einen Schritt 2 zu tun, eine Stufe 2 dann noch im Nationalrat zu haben, und langfristig, meine sehr verehrten Damen und Herren, müssen wir den Menschen noch stärker unter die Arme greifen und sollte es unter vergleichbaren Bedingungen möglich sein, Betreuung und Pflege zu Hause, im Kreise der Familie zu erbringen, und das, wie gesagt, auf vergleichbarer Basis mit einer Betreuung und Pflege im Heim. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Rädler: Bravo, Sozialminister Bartenstein! Bravo!)

15.09


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Frau Abgeordnete Königsberger-Ludwig zu Wort. 4 Minuten Wunschredezeit. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


15.10.19

Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ): Geschätzte Frau Präsidentin! Herr Minister! Kolleginnen und Kollegen des Nationalrates! Ich bin einigermaßen verwundert


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