Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 109

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mer an die Gesetze gehalten haben. (Präsident Dr. Spindelegger übernimmt den Vor­sitz.)

Was künftig auch der Fall sein wird, ist, dass es, wenn es zu einer mehr als 20-prozen­tigen Überschreitung der täglichen oder wöchentlichen Höchstarbeitszeit kommt, einen Strafrahmen von 218 € bis 3 600 € geben wird.

Was ganz markant und eine ganz besondere Verbesserung ist: Es wird erstmals pro Arbeitnehmer oder pro Arbeitnehmerin bestraft, und nicht pauschal. – Da denke ich mir, das war ein hervorragender Kompromiss, wo die Sozialpartner ganz einfach her­vorragende Arbeit geleistet haben.

Was steht noch in diesem Gesetz? – Es beinhaltet eine Vielzahl an Verbesserungen im Zusammenhang mit der Flexibilität der Arbeitgeber, aber vor allem auch der Arbeitneh­mer. Es besteht die Möglichkeit, rascher zu längeren Freizeitblöcken zu kommen. Es ist zum Beispiel die Möglichkeit geschaffen worden, die Vier-Tage-Woche – also vier mal 10 Stunden – in Betrieben durchzusetzen: wo ein Betriebsrat gewählt worden ist, mit einer Betriebsvereinbarung; dort, wo kein Betriebsrat gewählt worden ist, aufgrund einer Einzeldienstvereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und dem einzelnen Arbeit­nehmer.

Da Sie vorher kritisiert haben, dass so wenige Betriebsräte gewählt worden sind, darf ich alle herzlich einladen, Betriebsratskörperschaften zu wählen! Ab fünf Arbeitneh­mern kann man Betriebsratskörperschaften wählen. Sie sind ein gutes Instrumenta­rium, um einen Interessenausgleich zwischen Unternehmer und Belegschaft herbeizu­führen.

Darüber hinaus sind in diesem Gesetz auch Verbesserungen im Zusammenhang
mit den Gleitzeitregelungen beinhaltet. – Ich möchte bei dieser Gelegenheit auch auf die Kritik im Zusammenhang mit der Erhöhung der täglichen Höchstarbeitszeit auf 12 Stunden beziehungsweise der Erhöhung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit auf 60 Stunden eingehen: Hier darf diese Vereinbarung immer nur für acht Wochen ge­schlossen werden, und es muss eine zweiwöchige Pause eingehalten werden – und auch da ist eine Betriebsvereinbarung notwendig.

Was mir in diesem Zusammenhang auch ganz wichtig ist, ist der Umstand, dass es sich bei diesem Gesetz um eine Veränderung der gesetzlich erlaubten Arbeitszeit han­delt, nicht aber um eine Kürzung des Überstundenzuschlages! Das wird nämlich in der Öffentlichkeit auch immer falsch dargestellt.

Rundum ist es, glaube ich, eine gute Vereinbarung, wo sehr viele Bestimmungen, die bisher schon in den einzelnen Betrieben gang und gäbe waren, einer gesetzlichen Norm zugeschrieben worden sind, und ich bedanke mich ganz herzlich bei den Sozial­partnern für die Arbeit. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Steibl.)

13.03


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Kickl. 8 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


13.03.40

Abgeordneter Herbert Kickl (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Wir haben ja heute schon sehr viel und sehr Ausführliches über gebrochene Wahlversprechen gehört. Vieles ist da schon be­arbeitet worden, aber es ist, wie nicht anders zu erwarten war, natürlich noch längst nicht alles, was in diesem Bereich anzuführen ist. Und so ist es auch kein Wunder, dass wir im Grunde genommen auch bei dieser Thematik, in die wir uns jetzt in dieser Debatte hineinbegeben, nicht viel anderes erleben als das, was wir im Bereich der Pflege und in anderen Diskussionen heute schon gehabt haben. Man hätte vielleicht


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