Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 112

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Heute, mit dem Gesetz, das Sie uns hier vorlegen und angesichts dessen Sie sich stolz in die Brust werfen, machen Sie das genaue Gegenteil von dem, was damals sozusagen die SPÖ-Doktrin gewesen ist.

Meine Damen und Herren, ich sage Ihnen: Den österreichischen Arbeitnehmern tun Sie mit dem, was heute hier beschlossen wird, wirklich keinen Gefallen! Das von sich zu behaupten, ist ein starkes Stück – aber wir haben schon einiges an starken Stücken erlebt. Was Sie hier in Wahrheit machen, ist, etwas abzuliefern, mit dem vielleicht be­stimmte Damen und Herren in der EU, und bezeichnenderweise wahrscheinlich Herr Wettbewerbskommissar Monti, die größte Freude haben – das ist es! –: Ausweitung der Arbeitszeit, im Grunde genommen weniger Einkommen für Mehrarbeit, ein Voran­treiben der Lohndifferenz zwischen Arm und Reich – all das sind die Dinge, um die es dabei geht. Das ist ein Schritt einer Gesamtstrategie, gegen die Sie sich nicht stellen, sondern bei der Sie mitmachen und von der die nächsten Schritte schon angekündigt sind: Da weiten wir dann die Öffnungszeiten aus, dann ist Schluss mit der Sonntags­ruhe, dann schaffen wir noch ein paar Feiertage ab – und unterm Strich bleibt der Men­sch als etwas über, das auf den Faktor Arbeit reduziert wird.

Unserem freiheitlichen Menschenbild entspricht das nicht, und deshalb gibt es von uns – was Sie nicht überraschen wird – auch keine Zustimmung dazu. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Dr. Graf: Eine gute Rede! Eine sehr gute Rede!)

13.12


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Schopf. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Kollege.

 


13.12.32

Abgeordneter Walter Schopf (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte zu Beginn meiner Rede eine Klar­stellung vornehmen. Die Klarstellung ist jene, dass durch diese Beschlussfassung kei­ne Verlängerung der Arbeitszeit erfolgen wird (Abg. Kickl: Aber die Möglichkeit!), auch nicht die Möglichkeit einer Verlängerung der Arbeitszeit. – Es gibt eine gesetzliche Re­gelung, was die Arbeitszeit betrifft, und durch diese Novellierung gibt es keine Verlän­gerung.

Warum ich diese Klarstellung mache? – Weil aufgrund von verschiedenen Darstellun­gen immer wieder versucht wird, es medial so rüberzubringen, dass es der Wirtschaft gelungen sei (Abg. Öllinger: Jeder versteht es!), mit dieser Novellierung eine Verlän­gerung zu beschließen.

Meine Damen und Herren! Es gibt mit dieser Novellierung die Möglichkeit, dass zusätz­liche Flexibilisierungsmaßnahmen (Abg. Rosenkranz: Ohne Überstunden!) im Bereich der Arbeitszeit gesetzt werden können. Aber diese Flexibilisierungsmöglichkeiten gibt es nur dann – eine meiner Vorrednerinnen hat es ja richtigerweise gesagt –, wenn sich die Kollektivvertragsparteien über diese Möglichkeit einigen und, zum Zweiten, wenn darüber hinaus in jenen Betrieben, wo eine betriebsrätliche Organisation besteht, eine Einigung in Form einer Betriebsvereinbarung erfolgt. Nur in diesen Fällen gibt es dann die Möglichkeit, dass derartige neue Flexibilisierungsmöglichkeiten geschaffen werden.

Flexibilisierung ist in vielen Bereichen – da gebe ich Ihnen recht – ein Problem. Wir müssen im Bereich der Flexibilisierung aufpassen, dass sie keine Einbahnstraße wird. Es darf nicht so sein – und dafür werden ganz sicher die Gewerkschaften sorgen –, dass dadurch das Einkommen der Beschäftigten, der Arbeitnehmer und Arbeitnehme­rinnen reduziert wird. Es gibt aber auch Berufsgruppen – ich denke etwa an die Monta­gebeschäftigten –, die froh sind, dass sie ab dieser Novellierung die Möglichkeit haben, legal täglich bis zu zehn Stunden zu arbeiten. Wir haben viele Kollegen und Kollegin­nen, die nicht nur 20 Kilometer entfernt vom Betrieb tätig sind, sondern die 100, 300


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