Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 124

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dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein Recht auf Gestaltungsfreiheit ihres per­sönlichen Lebens haben, die Balance zwischen Familie und Beruf gewährleistet ist, und dass sie auch die Möglichkeit haben, wie das gerade im ländlichen Raum der Fall ist, am gesellschaftlichen Geschehen, an gemeinschaftlichen Aktivitäten auch weiterhin teilnehmen zu können, denn wir wissen, dass sehr, sehr viele auch ehrenamtlich orga­nisiert sind. Und genau diese Gruppe, meine sehr verehrten Damen und Herren, vor allem Sie von der SPÖ, haben Sie mit diesem Gesetz eindeutig verraten!

Wir vom BZÖ sagen: Wenn Flexibilität, dann müssen die Arbeitnehmer belohnt wer­den, sei es durch eine Steuerbefreiung der Überstundenzuschläge, sei es durch eine verstärkte Mitarbeiterbeteiligung am Beispiel des Investivlohns und weitere begleitende Maßnahmen wie zum Beispiel bedarfsgerechte Öffnungszeiten in Kinderbetreuungs­einrichtungen oder auch die Senkung der Kosten des Faktors Arbeit.

Aus diesem Grund bringen wir folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Haubner, Westenthaler, Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, die Umsetzung der nachstehenden Maßnahmen raschestmöglich vorzubereiten und dem Nationalrat die entsprechenden Gesetzesvor­schläge zu übermitteln:

keine Ausdehnung der bestehenden Arbeitszeit-Regelungen,

Beibehaltung der notwendigen Maßnahmen zum Schutz des österreichischen Arbeits­markts,

Senkung der Kosten für den Faktor Arbeit,

Steuerbefreiung für Überstundenzuschläge,

verstärkte Mitarbeiterbeteiligung durch Einführung eines Investivlohns,

Umsetzung eines ausreichend hohen Mindestlohns von 1.300 Euro,

Realisierung der notwendigen Angleichung der Löhne und Gehälter von Männern und Frauen,

bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf mit verstärktem Ausbau von Betreuungs­einrichtungen und

eine markt- und qualitätsorientierte, bedürfnisorientierte Aus- und Weiterbildung.“

*****

Meine sehr geehrten Damen und Herren des Hohes Hauses! Ohne diese begleitenden Maßnahmen werden wir vom BZÖ diesem Arbeitszeitgesetz nicht unsere Zustimmung geben. – Danke. (Beifall beim BZÖ.)

13.59


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Der soeben von Frau Abgeordneter Haubner eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

 


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