Bereits beim Bundesvergabegesetz 2006, basierend auf dem Bundesvergabegesetz 2002, hat sich gezeigt, dass Anpassungen erforderlich sind, die in großer Zahl ihren Ursprung in den materiellen Vergaberichtlinien der EU haben. Schon damals hat die rege Beteiligung am Begutachtungsverfahren gezeigt, welche Bedeutung diese Rechtsmaterie hat.
Nun sind in dieser Vorlage Erkenntnisse des Verfassungsgerichtshofes hinsichtlich der Gebührenregelung, einer Veränderung bei der Bekämpfung des Widerrufs im Unterschwellenbereich enthalten sowie legistische Bereinigungen und rechtliche Klarstellungen vorgenommen worden.
Ich glaube, dass mit dieser Regierungsvorlage ein vernünftiges Regelwerk vorliegt, das vor allem zum Ziel haben muss, dass die Auftraggeber ein handhabbares und praxisorientiertes Gesetz anwenden können. So sind zum Beispiel Verbesserungen bei der Lesbarkeit, die Trennung der klassischen Bereiche vom Sektorenbereich und vor allem auch der Verzicht auf Querverweise eingearbeitet worden.
Hier darf ich noch kurz auf die Kommunen zu sprechen kommen, denn diese sind gerade beim Vergabegesetz ganz besonders gefordert, und es sollen Fehler vermieden werden – bei einem Regelwerk mit über 300 Paragraphen mitunter keine einfache Aufgabe. Wenn man aber das Investitionsvolumen der Kommunen betrachtet, bekommt man auch eine Vorstellung davon, welchen Beitrag die Städte und die Gemeinden unter Verwendung auch des Bundesvergabegesetzes leisten. So darf ich nur kurz darauf verweisen, dass die österreichischen Städte und Gemeinden 50 Prozent aller öffentlichen Investitionen der Gebietskörperschaften tätigen, und da ist die Stadt Wien noch gar nicht dabei. Das vielleicht als kleiner Hinweis zu den anstehenden Finanzausgleichsverhandlungen.
Besonders hervorheben möchte ich, dass in dieser Regierungsvorlage der Verweis auf die Endenergieeffizienz als ökologischer Aspekt aufgenommen wurde. Ich möchte da Ihnen, Frau Präsidentin Glawischnig, ein wenig widersprechen, denn ich glaube, es ist durchaus möglich, dass im Rahmen einer Artikel 15a-Vereinbarung ein Leitlinienkatalog entwickelt wird, in dem ganz spezielle Vorschriften festgeschrieben sind, sodass auch der ökologische Aspekt bei der Beschaffung, beim Fuhrpark, bei der Beleuchtung und so weiter zwingend berücksichtigt wird.
Es sind sehr viele Anregungen der Städte, der Gemeinden, der Länder, der Sozialpartner eingearbeitet worden, sodass ich davon ausgehe, dass dem Praxisbezug ganz besondere Bedeutung zukommt. Ich glaube, man kann diesem Gesetzeswerk seine Zustimmung geben. (Beifall bei der SPÖ.)
14.27
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Dr. Aspöck zu Wort. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 6 Minuten. – Bitte.
14.27
Abgeordneter Dr. Robert Aspöck (FPÖ): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vorweg auch eine Antwort an die Frau Dritte Präsidentin Glawischnig: Es stimmt nicht, dass der Verfassungsausschuss mit den Kärntner Ortstafeln überhaupt nie beschäftigt war. Am vergangenen Donnerstag gab es einen Antrag, und es wurde darüber abgestimmt, ob dieser Antrag auf die Tagesordnung kommen sollte. Und eine demokratische Mehrheit dieses Verfassungsausschusses hat abgewogen und festgestellt, dass die erforderliche Einigung aller Beteiligten nicht gegeben ist, und deswegen wurde es mit Mehrheit abgelehnt, diesen Antrag auf die Tagesordnung zu bringen. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Damit der Ausschuss nicht darüber diskutieren kann!)
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