Wir haben uns im Anschluss an die Sitzung des Verfassungsausschusses, in der der Entschließungsantrag von SPÖ und ÖVP diskutiert wurde, in der Fraktion darauf verständigt, diesem Entschließungsantrag im Plenum doch zuzustimmen, obwohl wir ihn im Ausschuss abgelehnt haben, nachdem einige kleine Änderungen vorgenommen worden sind, und weil wir doch finden, dass zumindest das, was Sie da jetzt planen, einmal umgesetzt werden sollte.
Dennoch: Vielleicht können Sie sich auch dazu aufraffen, unserem Antrag, der ein bisschen weiter geht, zuzustimmen. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)
14.49
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Der von Frau Abgeordneter Sburny eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Glawischnig, Sburny, Freundinnen und Freunde betreffend innovationsfreundliches Vergaberecht; eingebracht im Zuge der Debatte zur Regierungsvorlage: Bundesgesetz, mit dem das Bundesvergabegesetz 2006 – BVergG 2006 geändert wird (127 d.B.) idF des Ausschussberichts
Vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit wurde der Leitfaden „procure_inno. Praxisorientierter Leitfaden für ein innovationsförderndes öffentliches Beschaffungs- und Vergabewesen“ veröffentlicht. Mit diesem ist beabsichtigt, öffentlichen Auftraggebern ein Hilfsmittel zu einer aus innovationspolitischer Sicht positiven Anwendung der bestehenden Bestimmungen und Instrumente des Vergaberechts zur Verfügung zu stellen.
Um die im Rahmen des Erstellungsprozesses dieses Leitfadens gewonnenen Erkenntnisse optimal zu verwerten, sollen diese für eine weitere Reform des Beschaffungsrechts genützt werden. Zielsetzung der Reform sollte in erster Linie die Beseitigung von Innovationshemmnissen sein.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
Der Bundeskanzler wird ersucht, das im Rahmen der Erstellung des Leitfadens „procure_inno. Praxisorientierter Leitfaden für ein innovationsförderndes öffentliches Beschaffungs- und Vergabewesen“ aufgebaute Know-how für eine Novellierung des Bundesvergabegesetzes 2006 mit besonderem Fokus auf die Beseitigung von Innovationshemmnissen zu nützen und einen entsprechenden Novellierungsentwurf auszuarbeiten.
*****
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Vorläufig letzter Redner in dieser Debatte ist Herr Abgeordneter Donabauer. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.
14.50
Abgeordneter Karl Donabauer (ÖVP): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Das Bundesvergabegesetz, das jetzt zur Beratung
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