Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 281

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Mag. Maier zu Wort. Wunschredezeit: 5 Minuten. – Bitte. (Abg. Neugebauer – in Richtung des sich zum Rednerpult begebenden Abg. Mag. Maier –: Zeig deiner Vorrednerin, was eine erste Lesung ist!)

 


22.44.12

Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Vorrednerin hat das Anliegen bereits sehr klar dar­gestellt: Es geht um Uran im Mineralwasser – und Mineralwasser wird auch für die Zu­bereitung von Säuglingsnahrungsmitteln verwendet.

Um es noch einmal zu konkretisieren, damit die Problematik allen bekannt ist, wobei ich anführe, dass seit dem Jahr 2003 durch Untersuchungen europäischer Verbrau­cherorganisationen das Problem aufgedeckt wurde, 2004 in einer großen Untersu­chung in Deutschland nachgewiesen wurde, dass in mehr als 50 Prozent aller Mineral­wässer dieser Grenzwert von 2 Mikrogramm nicht eingehalten wird: Uran ist radioaktiv, ist ein giftiges Schwermetall, es kann Nieren, Leber und Knochen schädigen, es kann sich auch im Gehirn und in der Plazenta ablagern.

Hohes Haus! Ich glaube daher, da gibt es einen Handlungsbedarf, und zwar nicht nur auf nationaler Ebene, sondern auch auf europäischer Ebene.

Der Verein für Konsumenteninformation – ich behaupte, die erfolgreichste Sozialpart­nerorganisation – hat dieses Problem im Frühjahr dieses Jahres aufgedeckt und darauf hingewiesen, dass wir hier einen Handlungsbedarf haben. Aber – und ich betone – es geht nicht nur um eine Kennzeichnung für Mineralwasser, es geht auch um eine Infor­mationspflicht für die Wasserwerke, denn Uran ist ein natürliches Schwermetall, das sich auch im normalen Wasser ablagern kann. Daher müssen wir auf zwei Ebenen ar­beiten: Kennzeichnungspflicht auf der einen Seite und Informationspflicht der Wasser­werke und der Wasserbetreiber.

Wir seitens der sozialdemokratischen Fraktion können uns vorstellen, dass diesem An­liegen im Zuge der Evaluierung des Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutz­gesetzes entsprochen wird, sofern es auf europäischer Ebene nicht zu einer klaren Re­gelung kommt.

Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte die Gelegenheit auch wahrnehmen und darauf hinweisen, dass in einer Dreiviertelstunde der Österrei­chische Rundfunk über die Bewerbung 2014 von Salzburg berichten wird. Als Salzbur­ger Abgeordneter möchte ich die Gelegenheit wahrnehmen, mich bei allen Abgeordne­ten dieses Hauses, die diese Bewerbung hier unterstützt haben, recht herzlich zu be­danken.

Ich selbst meine, dass eine Grundsatzentscheidung in Guatemala fallen wird: ob das Kapital siegt oder eine sportpolitische Bewerbung wie von Salzburg. Wenn es zu einer Entscheidung kommt, wo das Kapital obsiegt, wird man, Hohes Haus, über den olym­pischen Gedanken nachdenken müssen. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

22.47


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Rasin­ger. Wunschredezeit: 1 Minute. – Bitte.

 


22.47.28

Abgeordneter Dr. Erwin Rasinger (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Auch als Wiener und vor allem Sportbetreibender wünsche ich Salzburg viel Glück oder Hals- und Beinbruch.

 


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