Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll30. Sitzung / Seite 224

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zu ziehen. Nicht-börsennotierte Firmen sind zur Einhaltung der OECD Leitsätze für multinationale Unternehmen anzuhalten.

Der Beirat soll verstärkt in die Beratungen über den gemäß § 6 AusfFG vorgesehenen Tätigkeitsbericht des Beirates nach § 5 AusfFG des Bundesministers für Finanzen ein­gebunden werden, wobei in besonderen Ausnahmefällen auch die Beschlusslage (ein­stimmig oder mehrheitlich) erwähnt werden soll.

In die Prüfung der Umwelt-, Menschenrechts-, entwicklungpolitischen, kulturellen und Sozialauswirkungen von sensiblen Projekten bzw. die Aufbereitung der entscheidungs­relevanten Unterlagen durch die OeKB soll verstärkt unabhängige externe Expertise Eingang finden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Das Bundesministerium für Finanzen hat die Auswirkungen der Exportförderung hin­sichtlich ihrer volkswirtschaftlichen und insbesondere der Beschäftigungswirkungen auf Österreich in regelmässigen Abständen evaluieren zu lassen. Darüber hinaus sollten bei sensiblen Projekten die ökologischen, sozialen und ökonomischen Auswirkungen in den jeweiligen Zielländern evaluiert werden.

Das Bundesministerium für Finanzen soll eine möglichst weitgehende Einhaltung der OECD Leitsätze für multinationale Unternehmen durch börsennotierte Unternehmen bei Übernahme von Beteiligungsgarantien und -finanzierungen sicherstellen. Andere Unternehmen sollen zur Einhaltung der OECD Leitsätze für multinationale Unterneh­men angehalten werden. Darüber hinaus sollen bei der Umweltprüfung von Groß­projekten mit erheblichen ökologischen Auswirkungen internationale Standards, wie z.B. jene der Weltbank oder EBRD, angewendet werden.

Die Berichterstattung über die Geschäftstätigkeiten des Ausfuhrförderungsverfahrens und insbesondere die Begutachtungstätigkeit des Beirats nach § 5 AusfFG soll weiter entwickelt werden. Hierbei soll verstärkt die Pluralität der gutachterlichen Bewertung der Umwelt-, Menschenrechts-, entwicklungpolitischen, kulturellen und sozialen Aus­wirkungen der in Deckung genommenen Geschäftsfälle einfließen.

Der Bundesminister für Finanzen berichtet dem Hauptausschuss des Nationalrats über die Umsetzung der Maßnahmen spätestens ein Jahr nach Beschlussfassung des An­trags“.

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordne­ter Themessl. 8 Minuten Wunschredezeit. – Bitte.

 


19.27.25

Abgeordneter Bernhard Themessl (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Kurz vorweg, auf die Wortmeldung von Herrn Dkfm. Dr. Stummvoll replizierend, bevor er vor lauter Lobhudelei überschwappt, möchte ich die Zahlen doch ein bisschen relativieren. Wir sind zwar im Export gut, wir waren im Jahr 2006 auch gut, und zwar relativ sehr gut – dank der guten Weltwirtschaftskonjunk­tur. Wenn Sie mehr daraus gemacht hätten, wären wir noch besser. Wir liegen in der Exportquote mit zirka 44 Prozent des Bruttoinlandsproduktes knapp über dem EU-


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