Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll35. Sitzung / Seite 218

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ernennen, so toll hat er das heute hier gemacht. Was man jedoch nicht dazusagt, ist, dass die momentane Teuerungswelle jeden einzelnen unserer Bürger betrifft. Die Infla­tionsrate im September lag über 2 Prozent. Die Lebensmittel sind sogar über 3 Prozent gestiegen – und beim Benzin stehen wir vor den höchsten Preisen der Geschichte. Nichts wird von den Regierungsparteien unternommen, um es den Leuten, den einfa­chen Bürgern ein bisschen erträglicher zu machen. Wir Freiheitlichen haben zahlreiche Entlastungsinitiativen gesetzt, in Form von Anträgen in die Ausschüsse gebracht. Und was tut man dort? – Ja, das ist alles sehr richtig und wichtig und schön, und man vertagt es auf den Sankt-Nimmerleins-Tag, der angeblich irgendwann einmal im Jahr 2010 sein wird, wo dann die große Steuerreform kommen wird, kurz vor den Wah­len.

Wenn man versucht, den Menschen glaubhaft zu versichern, dass dann die große Ent­lastung kommen wird, wenn man ihnen aber davor jahrelang das Drei- oder Vierfache der Geldmenge, die man dann zu Verfügung stellen wird, aus den Taschen zieht, dann ist das auch unlauterer Wettbewerb, und wir Freiheitlichen sind dafür nicht zu haben. (Beifall bei der FPÖ.)

19.05


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Mit­terlehner. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


19.05.43

Abgeordneter Dr. Reinhold Mitterlehner (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminis­ter! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das, was Herr Abgeordneter Zanger da jetzt gerade von sich gegeben hat, insbesondere seine Aussagen am Schluss seiner Rede, war eine sehr weite, eine sehr extensive Interpretation des Themas „unlauterer Wettbewerb“. An sich geht es um eine relativ harmlose Novelle, die hier umgesetzt wird. Es ist im Wesentlichen eine Vorgabe der EU, die hier entsprechend umgesetzt wird.

Was die Ausgangslage anlangt, haben Sie das eigentlich durchaus richtig beschrieben. Die Problemfälle gibt es. Die hängen großteils damit zusammen, dass wir jetzt neue Technologien haben und dass sich viele Anbieter hinter diesen neuen Technologien verstecken.

Daher ist das Auskunftsrecht, die Auskunftspflicht jetzt in der Form sehr präzise gere­gelt. Ich denke auch, dass sie jetzt, was die Kostenfrage anbelangt, nachvollziehbar ist und dass trotzdem auch die Schutzbedürfnisse der Unternehmen entsprechend abge­deckt sind. Ich denke auch, was die Kostenvorauszahlung bei Urteilsveröffentlichung anbelangt, ist das so geregelt, dass das durchaus auch den wirtschaftlichen Möglich­keiten der Unternehmungen Rechnung trägt, was eben den Vorschuss anbelangt.

Daher halten wir das für eine sehr ausgewogene Novelle. Was noch offen bleibt und was man wirklich diskutieren muss, ist die Frage der Gewinnabschöpfung, die manche noch ganz gerne geregelt gesehen hätten. Das ist eben schon sehr schwierig. Wenn es so einfach wäre, dass man genau diese Maßnahme und genau diesen Gewinn ein­deutig zurechnen kann, dann wäre Wirtschaften sehr einfach. Leider ist es nicht so. Daher werden wir wahrscheinlich um Definitionsprobleme und um die Maßnahmen dann in der Umsetzung bei der Diskussion noch streiten. Ansonsten ist das, was hier vorliegt, ein durchaus begrüßenswerter Ansatz, dem wir gerne zustimmen. (Beifall bei der ÖVP.)

19.07


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Schal­le zu Wort. 5 Minuten Redezeit wünschen Sie sich, Herr Kollege. – Bitte.

 


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