Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll35. Sitzung / Seite 220

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bei schon besonders wichtig, nämlich die Festlegung des Gerichtsstandortes Öster­reich, dort, wo sie die Tätigkeit ausüben.

Durch die größere Zahl von Anbietern ergibt sich für den Betreiber von Druckgeräten die Möglichkeit, die für ihn günstigen Angebote auszuwählen, also auf dem freien Markt. Wenn wir in die EU oder in den EWR liefern, dürfen auch andere Unternehmen zu uns liefern. – Danke. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Dr. Mitterlehner: Sie haben eine Wandlung durchgemacht: Sie sind vom Saulus zum Paulus geworden!)

19.12


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Mag. Johann Maier zu Wort gemeldet. Herr Abgeordneter, ich ma­che Sie auf die Bestimmungen des § 58 der Geschäftsordnung aufmerksam: erst den zu berichtigenden Sachverhalt zu nennen und diesem den richtigen Sachverhalt entge­genzustellen. Keine politische Wertung! Und das in 2 Minuten. – Bitte.

 


19.12.48

Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Herr Bundesminister! Herr Präsident! Ho­hes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mein Vorredner, Herr Abgeordne­ter Schalle, hat behauptet, dass im Falle des Eierhändlers Schlögl, der Millionen Eier aus Holland in das Burgenland verbracht hat, dort diese als österreichische Freiland­eier – nicht Bio-Eier – gestempelt hat, durch das UWG nicht verfolgt werden kann.

Ich berichtige: Richtig ist vielmehr, dass dieser Eierhändler Schlögl wie auch alle ande­ren mittels des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb jederzeit verfolgt werden könnte. Richtig ist weiters, dass jeder Geschädigte nach der ständigen Rechtspre­chung des Obersten Gerichtshofes und nun auch nach der neuen Formulierung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb Schadenersatzansprüche stellen kann. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Dr. Mitterlehner.)

19.13


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Dkfm. Dr. Bauer zu Wort. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Abgeord­neter.

 


19.14.04

Abgeordneter Dkfm. Dr. Hannes Bauer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Frau Staatssekretärin! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Ich glaube, diese UWG-Novelle einzuschätzen, ist eine sehr einfache Sache. Einerseits stellt sie eine Anpassung an die europäische Richtlinie dar, aber sie geht darüber hinaus, und das ist sehr gut für uns. Wie aufgezeigt wurde, ist der faire Wettbewerb ein Bestandteil unse­res Wirtschaftssystems, und daher muss man alles tun, um den fairen Wettbewerb auch zu sichern und zu garantieren.

Ich glaube, diese Rechtsangleichung in ganz Europa ist wichtig für die Sicherheit, und zwar nicht nur für die der Konsumenten, sondern auch für die der Mitbewerber. Dies ist einerseits ein Gesetz für die Konsumenten beziehungsweise für den Konsumenten­schutz, andererseits aber auch für die Mitbewerber auf dem Markt, weil aggressive und nicht ganz faire Praktiken einfach eliminiert gehören. Ich glaube daher, dass es auch für die Unternehmer selbst genauso wichtig ist.

Ich möchte nur ein paar Punkte herausgreifen, die ich für wichtig halte: So etwa, dass die Möglichkeit zur Verfolgbarkeit von unlauteren Praktiken dem Mitbewerber gegen­über geschaffen wird, wodurch auch ein fairerer Wettbewerb entsteht.

Es ist auch ein Schutz für neue Selbständige gegeben, vor allem für die Ein-Personen-Unternehmen in Doppelfunktion als Wettbewerbs- und als Vertragspartner.

 


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