Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll35. Sitzung / Seite 225

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des Jahresumsatzes eines Unternehmens abschöpfen kann, wenn Kartellverstöße grö­berer Art nachgewiesen werden.

Schnellschüsse sind niemals gut, in diesem Bereich absolut nicht. Es ist eine Experten­gruppe UWG eingesetzt. Sie arbeitet bereits unter breiter Beteiligung von Spitzenjuris­ten, Sozialpartnern und anderen. Wenn es hier zu praktikablen Lösungen in Sachen Gewinnabschöpfung kommt, dann bin ich durchaus bereit, diese Vorschläge aufzuneh­men, aber eben nur dann, wenn sie praktikabel und ausführlich geprüft sind und nicht etwa Schnellschüsse darstellen.

Es sagt sich so leicht, dass die Berechnung nicht so schwierig sei. Sie ist schwierig. Und wenn die Präsidentin des OGH eingeworfen hat, nach derzeit vorliegenden Vor­schlägen könnten sogar Gewinne abgeschöpft werden, ohne dass Konsumenten über­haupt geschädigt werden, dann fragt sich schon, ob diese Vorschläge die Vorausset­zung der Praktikabilität erfüllen.

Es ist auch durchaus vernünftig, dann nämlich, wenn in anderen Ländern schon ent­sprechende Modelle existieren, einmal die Praxiserfahrung dort abzuwarten. In Deutschland hat man bisher keine besonderen Erfahrungen gemacht, und das ist
für uns sicherlich maßgeblich, weil im Gegensatz zu anderen EU-Ländern gerade Deutschland und Österreich solche EU-Mitgliedstaaten sind, in denen unlauterer Wett­bewerb recht vernünftig unter Kontrolle gehalten wurde und wir, wie gesagt, auch in Sachen Rechtsprechung wahrscheinlich aufgrund der neuen Gesetzgebung nicht so viel anders liegen werden als bisher.

Herr Abgeordneter Mitterlehner, du hast das befriedigende Abhandeln des Themas Kostenvorschuss schon angesprochen.

Zum Auskunftsanspruch – weil das von Abgeordnetem Bauer bemerkt wurde –: Ich halte es für sinnvoll, dass man zuerst einmal schaut, ob man Einvernehmen mit den je­weiligen Wirtschaftskreisen erzielt. Das war jetzt kurzfristig mit dem Vertreter der Call­center, nämlich der Wirtschaftskammer, und dem Vertreter der Printmedien, nämlich dem Verband der Österreichischen Zeitungsherausgeber, nicht möglich, aber ich schließe nicht aus, dass man das zu einem späteren Zeitpunkt – wenn es geht, auf der Basis eines Konsenses mit den betroffenen Wirtschaftskreisen – noch macht, weil in der Tat natürlich heute viele Teilnehmer am Wettbewerb die Möglichkeit haben, sich nicht nur hinter Postfachnummern, sondern auch hinter Internetadressen und Ähnli­chem zu verbergen, und mancher Konsument, mancher Wettbewerber hier zu Recht wissen möchte, mit wem er es zu tun hat. Und diese Auskunftsverbesserung soll dem Rechnung tragen.

Insgesamt also ein guter Schritt in die richtige Richtung, denn eines ist klar: Fairer Wettbewerb ist gut und wichtig, sowohl was das Geschäftsleben anbelangt und die Wirtschaft und Unternehmungen, aber genauso auch aus Sicht der Konsumenten, weil Qualität und vernünftige Preise im Regelfall durch einen fairen Wettbewerb gewährleis­tet werden. Und diese UWG-Novelle soll einen Beitrag dazu leisten. – Herzlichen Dank, Herr Präsident. (Beifall bei der ÖVP.)

19.28


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Die nächste Wortmeldung liegt von Frau Abge­ordneter Mikesch vor. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


19.29.04

Abgeordnete Adolfine Herta Mikesch (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Frau Staatssekretärin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das österreichische Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb war schon bisher im Euro­pavergleich ein sehr ausgereiftes Recht mit einer etablierten Rechtsprechung. Wir in


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