Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll4. Sitzung / Seite 89

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anderen Seite alles bei den Pensionserhöhungen ins Dauerrecht bringe, ist das eine Ungerechtigkeit zwischen den Aktiven und den anderen, und man muss diese Kosten, die man ins Dauerrecht bringt, wie Zinseszinsen bei sonstigen Schulden auch entsprechend abzahlen.

Daher: Würden wir Ihrem Vorschlag folgen, wäre das nicht nur ungerecht, es wäre auch auf Dauer nicht finanzierbar. Wir müssen längerfristig gleich die nächste Pensionsreform planen, daher wären wir damit auch im Widerspruch zu allen bis­herigen Reformen.

Aus meiner Sicht zusammengefasst: Widerstehen Sie doch der Versuchung, ständig zu sagen: Bei den Pensionisten – die teilweise hier oben sitzen; aber Sie sagen es ihnen auch über die Medien – hätten wir Freiheitliche das und jenes gemacht! Es wäre wesentlich objektiver, wenn man fair und transparent auch in Zukunft vorausschauend überlegt, nach welchem System die Pension angepasst werden soll. Verwenden wir nicht die Pensionsanpassung dauernd als Spielball, als Verhandlungsmasse der politischen Auseinandersetzung, denn das ist letztendlich ungerecht für alle anderen! (Beifall bei ÖVP und BZÖ.)

13.17


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dolinschek. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


13.17.58

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (BZÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren des Hohen Hauses! Herr Kollege Matznetter, Herr Kollege Strache: Wir haben in dieser Bundes­regierung auf Grund der eingetretenen und absehbaren Entwicklung innerhalb der Wirtschaft, was die Beschäftigung angeht, beim Budget, bei der Gesamtstruktur der Bevölkerung, angesichts der demografischen Entwicklung ganz einfach handeln müssen. Es war sozusagen schon fünf Minuten vor zwölf. Das Umlagesystem in Österreich wird weiter aufrechterhalten und nachhaltig an die neuen Herausforde­rungen angepasst. Zugleich müssen eine zweite und eine dritte Säule aufgebaut und gefördert werden.

Um das Umlagesystem, den so genannten Generationsvertrag, aufrechtzuerhalten, war es natürlich wichtig ist, eine Ausgewogenheit zwischen Jungen und Älteren zu bewahren. Und diese Ausgewogenheit haben wir damit erreicht. Schauen Sie sich die demografische Entwicklung an: Vor 30 Jahren war jemand durchschnittlich acht Jahre in Pension und jetzt eben 20 Jahre. Gott sei Dank, die Lebenserwartung ist gestiegen, aber wir müssen darauf reagieren. Die Jungen sind viel länger in Ausbildung, steigen später in die Beschäftigung ein und zahlen daher auch erst später ein. Wir haben rechtzeitig darauf reagiert.

Herr Kollege Matznetter, Sie glauben, das Pensionsrecht, das Pensionssystem sozu­sagen „im kleinen Finger“ zu haben.

Wenn ich mir den Antrag 20/A betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert wird, den Sie ja – Gott sei Dank! – zurückgezogen haben, anschaue, dann muss ich sagen, dieser Antrag hat weder Kopf noch Fuß, und ich bin froh, dass Sie den Sozialrechtsänderungsantrag der Regierung unterstützen, den wir heute beschließen. Ihr Antrag läuft auf nichts anderes hinaus, als dass das Sozialministerium mit dem Seniorenrat über die Pensionserhöhung verhandeln soll, so ähnlich, wie es bei den Kollektivvertragsverhandlungen im Rahmen der Sozialpartner der Fall ist. Es wäre ungeheuer zeitaufwändig, es wäre nicht absehbar, in welchem


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