Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll4. Sitzung / Seite 101

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Haidlmayr, Mandak betreffend Änderung der Pflegegeld-Ein­stufungs­verordnung

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesministerin für Soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz wird aufgefordert, dem Nationalrat bis 30.9.2007 einen Gesetzesentwurf zuzuleiten, der eine Pflegegeld-Mindesteinstufung für Demenzkranke in Stufe 3 oder 4 beinhaltet.

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Das wäre zumindest ein Schritt, damit man speziell der Gruppe der älteren Menschen mit Demenzerkrankungen eine Stütze gibt. Generell muss man aber – und das wird niemandem erspart bleiben! – die Pflege, die es kostet, auch leisten, und zwar aus öffentlicher Hand.

Übrigens: Wenn diese „Frau Gruber“ ins Altenheim nach Altenhof – sie wohnt an der Grenze zu Niederösterreich – gegangen wäre oder jetzt ginge, dann müssten Bund und Länder monatlich 4 700 € draufzahlen, um die Pflege dort sicherzustellen.

Sind wir also nicht besser dran, wenn wir Menschen zu Hause lassen, dort leben lassen, wo sie leben wollen, und ihnen die Differenzkosten, um sich auch ihre Assistenz finanzieren zu können, bezahlen? Ich glaube, da haben alle etwas davon. Alle, die in der Behindertenpolitik tätig sind, wissen, dass es nicht nur menschlicher ist, sondern dass es ein Recht aller Menschen ist, dort zu leben und dort zu Hause zu sein, wo sie es wollen. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

14.04

 


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Der soeben eingebrachte Ent­schließungsantrag ist ausreichend unterstützt, steht in einem inhaltlichen Zusam­men­hang und daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Haidlmayr, Mandak betreffend Änderung der Pflegegeld-Ein­stufungsverordnung, eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Budgetausschusses über den Antrag 25/A der Abgeordneten Mag. Wilhelm Molterer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem Übergangsbestim­mungen bis zur Neuregelung der Pflege erlassen werden (Pflege-Übergangsgesetz) (5 d.B.)

Lt. der weltweit größten Alzheimer-Studie, die in Wien-Donaustadt und in Floridsdorf läuft, leiden in Österreich 2 % der über 75-jährigen und 20 % der über 85-jährigen Menschen an Demenzerkrankungen. Dies entspricht einer Zahl von 80.000 bis 100.000 Betroffenen. Die meisten Demenz-Kranken werden in der ersten Zeit der Erkrankung zu Hause von ihren Angehörigen gepflegt, was für diese eine große Belastung darstellt. Die Praxis der Pflegegeldeinstufung ist bei Demenzkranken mehr als reformbedürftig. Durch den Krankheitsverlauf und die Besonderheit der Erkrankung (großer Bewegungsdrang, Unrast, Persönlichkeitsveränderung) ist ab dem Anfangs­stadium eine dauernde Beaufsichtigung notwendig.

 


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