Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz wird ersucht, die Betreuung und Pflege für pflegebedürftige Menschen sicherzustellen und zu diesem Zweck die in den Richtlinien zur Unterstützung der 24-Stunden-Betreuung (§ 21b des Bundespflegegeldgesetzes) enthaltene Berücksichtigung des Vermögens zur Gänze abzuschaffen.“
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Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Königsberger-Ludwig. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.
18.41
Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Ja, wenn es um die Pflege geht, da gehen die Gemüter manchmal hoch. Ich würde mir eine ehrlichere Diskussion wünschen, ich würde mir auch eine weniger polemische Diskussion wünschen, da dieser Bereich, wie auch Kollege Hofer angesprochen hat, einfach ein viel zu wichtiger Bereich ist. (Abg. Dolinschek: Richtig, Frau Kollegin!) Es geht um Menschen, es geht oft um unsere Eltern, und darum macht auch diese Pflegedebatte so betroffen. Deshalb würde ich mir auch wünschen, dass sie ehrlicher geführt wird.
Zur Frau Kollegin Riener möchte ich nur sagen: Schade, dass Sie sich nicht informiert haben. Das Gesetz gibt es seit Juli 2007, und es war ein halbes Jahr Zeit, dass Sie sich als Abgeordnete über die Gesetze, die Sie beschließen, informieren. Ich kann Ihnen nur Folgendes anbieten: Ich habe eine Unterlage zusammengeschrieben, die, glaube ich, recht viel Information beinhaltet. Ich kann Ihnen diese gerne per E-Mail zukommen lassen, damit Sie wissen, wie die 24-Stunden-Betreuung zu Hause legal vor sich gehen kann. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Riener: Das kenne ich!)
Und zum zweiten Punkt, Frau Kollegin Riener: Die steuerliche Absetzbarkeit haben Sie auch schon im Ausschuss angesprochen. Wir sagen das jetzt noch einmal: Es ist möglich nach § 34 des Einkommensteuergesetzes. (Abg. Tamandl: Aber das ist ja nicht richtig!) Sie sollten sich auch in dieser Causa ein wenig besser informieren. (Beifall bei der SPÖ.)
Geschätzte Damen und Herren! Ich finde es auch sehr eigentümlich – möchte ich fast sagen –, wenn sich die Grünen, die ja auch immer auf die Einhaltung der Gesetze pochen, gerade in diesem Bereich für die Verlängerung der Amnestie aussprechen. Ich kann das beim besten Willen, Frau Kollegin Lunacek, nicht verstehen. Was macht es besser für BetreuerInnen, wenn sie illegal 24 Stunden arbeiten? Was macht es besser? Die legale Betreuung nach dem jetzt vorliegenden Modell bietet dagegen einige wesentliche Verbesserungen für die BetreuerInnen, aber auch für die betreuten Menschen.
Das werden ja auch Sie wissen, Frau Kollegin Lunacek, dass es eine bundeseinheitliche Förderung geben wird (Abg. Riener: Mandak heißt sie! – Abg. Haidlmayr: Lunacek ist gar nicht da!), dass es eine bundesweite, einheitliche Rechtsvorschrift geben wird, mit den Gesetzen, die wir beschlossen haben, und dass es vor allem auch die bundeseinheitlichen Qualitätsstandards geben wird. Ich denke, das sind alles Punkte, die man nicht außer Acht lassen darf, obwohl ich schon weiß, dass die Verunsicherung – wenn man das so sagen möchte – bei den Menschen groß ist.
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