Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 323

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22.24.23

Abgeordneter Veit Schalle (BZÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Herr Minister! Ich will die Sache kurz machen. Meine Vorredner haben schon die Vorteile ausgeführt, und summa summarum stimmen wir der Novelle zu. Schade ist nur, dass gerade bei den Berufsvoraussetzungen das Ansinnen der Kam­mer nicht berücksichtigt worden ist, und zwar betreffend die Ausbildung der Patentan­wälte in der Fachhochschule. Hier hat man, glaube ich, eine Chance ausgelassen. Das wäre eine Aufwertung der Fachhochschule überhaupt. – Danke. (Beifall beim BZÖ.)

22.25


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Der Herr Berichterstatter wünscht kein Schlusswort.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 206 d.B.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist ebenfalls einstimmig. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

22.25.5320. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (261 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Festlegung von Qualitäts- und Sicherheitsstandards für die Gewinnung, Verarbeitung, Lagerung und Ver­teilung von menschlichen Zellen und Geweben zur Verwendung beim Menschen (Gewebesicherheitsgesetz-GSG) erlassen wird und das Arzneimittelgesetz, das Fortpflanzungsmedizingesetz, das Gesundheits- und Ernährungssicherheitsge­setz und das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten geändert werden (343 d.B.)

21. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (284 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz betreffend Datensicherheitsmaßnah­men beim elektronischen Verkehr mit Gesundheitsdaten und Einrichtung eines Informationsmanagement – Gesundheitstelematikgesetz (GTelG) geändert wird (344 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zu den Punkten 20 und 21 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Rauch-Kallat. Gewünschte Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


22.26.58

Abgeordnete Maria Rauch-Kallat (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bun­desministerin! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Lassen Sie mich ganz kurz zu jenem Gesetz Stellung nehmen, das die Weiterentwicklung der elektronischen Gesundheits-


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