Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll41. Sitzung / Seite 30

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Meinung, dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen, Werbebeschränkungen bei­spiels­weise, verändert werden sollten?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Frauen, Medien und öffentlichen Dienst Doris Bures: Die Diskussionen der letzten Tage haben ja gezeigt, dass sich beim Österreichischen Rundfunk die Frage der wirtschaftlichen Führung dieses Unternehmens stellt. Ich glaube, es ist wichtig, in diesem Zusammenhang darauf hinzuweisen, dass es Mitte der siebziger Jahre eine richtige Entscheidung war, die Unabhängigkeit des Rundfunks – nicht nur, was die Programmgestaltung betrifft, sondern auch, was die Finanzierung des Unternehmens ORF betrifft – sicherzustellen.

Einigen wird vielleicht noch in Erinnerung sein: Es hat das große Rundfunk-Volks­begehren mit über 800 000 Unterschriften gegeben, das ja Grundlage für die Unab­hängigkeit des ORF war. Ich glaube, es war damals richtig, dafür zu sorgen, dass nicht so wie vorher das Parlament die Gebühren beschließt und Einfluss auf das Programm nimmt, sondern dass der ORF unabhängig ist. Das war damals richtig und ist es meiner Ansicht nach auch heute.

Wir müssen auch die Vorgaben an einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk sehen, wo es darum geht, dass er die Funktion hat, dafür zu sorgen, dass auch österreichisches Programm angeboten wird, dass wir nicht von einem deutschen Einheitsfernsehen überschwemmt werden, sondern dass auch in die Bereiche österreichischer Sport, österreichische Kultur, österreichischer Film investiert wird. Ich meine, das ist der politische Auftrag, der auch finanziert werden muss, weshalb es auch um die Dis­kussion geht, wie der ORF als Unternehmen auch wirtschaftlich arbeiten kann.

Ich glaube, die Regelungen und Beschränkungen bei der Werbung sind diskussions­würdig, aber nicht, was die Zeiten und eine Ausweitung betrifft – es ist gut, dass bei uns Filme nicht durch Werbung unterbrochen werden; die Fernseherinnen und Fern­seher lieben es nicht sehr, ich auch nicht, beim Fernsehen alle 15 Minuten einen Werbeblock vorgesetzt zu bekommen –, sondern Einschränkungen im Zusammenhang mit Printmedien und Werbung im Fernsehen, dass das zu überdenken und einer Veränderung zu unterziehen wäre.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Eine weitere Zusatzfrage? – Frau Abgeordnete Mag. Grossmann, bitte.

 


Abgeordnete Mag. Elisabeth Grossmann (SPÖ): Frau Bundesministerin! Wie stehen Sie zur Einhebung von Gebühren für mobile Endgeräte – Stichwort „Handy-TV“?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Frauen, Medien und öffentlichen Dienst Doris Bures: Frau Abgeordnete! Grundsätzlich fällt die gesamte Frage der Rundfunkgebühren, das möchte ich jetzt einmal vorausschicken, in den Zuständigkeitsbereich des Finanz­minis­ters. Daher kann ich nur eingeschränkt antworten, weil das nicht direkt in meinem politischen Einflussbereich liegt.

Wie Sie wissen, haben wir vor geraumer Zeit die Radiogebühr für Autoradios abge­schafft – ich denke, das ist richtig so. Heute gibt es in fast jedem Haushalt in Österreich einen Fernseher, weshalb auch Fernsehgebühren bezahlt werden. Ich halte das für ausreichend und bin daher erstens dagegen, für Autoradios womöglich wieder eine Gebühr einzuheben, und zweitens auch der Auffassung, dass für mobiles Fernsehen, ob das das Internet ist oder das Handy-TV sein wird, keine Rundfunkgebühren eingehoben werden sollen. Also ein klares Nein zu zusätzlichen Rundfunkgebühren für mobile Endgeräte.

 


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