Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll41. Sitzung / Seite 52

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eingeräumt wird. Und wenn man sich damit beschäftigt, bestünde die Pflicht, nicht camouflierend drüberzufahren.

Schließlich und vor allem soll natürlich der Artikel 50 Abs. 2 erwähnt werden, das vereinfachte Verfahren:

„Sieht ein Staatsvertrag seine vereinfachte Änderung vor, so bedarf eine solche Änderung nicht der Genehmigung nach Abs. 1, sofern sich diese der Nationalrat nicht vorbehalten hat.“

Das steht im direkten korrespondierenden Zusammenhang mit dem Vorhaben des EU-Reformvertrages, wo ja die vereinfachte Vertragsänderung an den Rat delegiert werden soll. Das steht also in einem eindeutigen Zusammenhang, und damit erfolgt eine klare Aushöhlung der Verfassung und Verletzung des demokratischen Prinzips.

Schließlich und vor allem wird großer Ruhm auf die Vorlage gegossen, weil sie zu einer Verfassungsbereinigung führt. – So weit, so gut. Aber was mich stört und was eigentlich die Sozialdemokratische Partei viel stärker stören sollte, ist als § 1 Abs. 1 vorgesehen, dass nämlich der § 6 des Adelsaufhebungsgesetzes aufgehoben werden soll.

Ich frage Sie: Wozu soll das dienen? – Das ist ein politisches Signal, dem wir schärfs­tens entgegentreten (Beifall bei der FPÖ), weil erstens das gesamte Adelauf­hebungs­gesetz verfassungsgesetzlichen Inhalt hat, das ist ein gesamtes Verfas­sungsgesetz. Und jetzt wieder aus diesem Gesamtverfassungsgesetz, das aus sieben Paragraphen besteht, den § 6 – welcher lautet: „Alle mit diesem Gesetz in Widerspruch stehenden Vorschriften treten außer Geltung“ – herauszulösen und für aufgehoben zu erklären, das ist ein seltsames politisches Signal, das nach Auffassung republikanischer Überzeugungen nicht nachvollziehbar ist.

Ich fasse zusammen: Das ist kein Freudentag, geschweige denn ein Jubeltag für die Verfassungsentwicklung Österreichs. Es sind diverseste schwerste Eingriffe, die schwer zu kritisieren sind und deren Diskussion mit dem heutigen Tag, an dem die große Koalition das durchpeitschen wird, nicht ihr Ende finden wird. Ich halte noch einmal fest: Dass der den Asylgerichtshof betreffende Teil ein wertvoller ist, ist von uns zu unterstreichen, aber das Übrige hätten Sie sich sparen können. (Beifall bei der FPÖ.)

10.49


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Scheibner zu Wort. 10 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


10.49.33

Abgeordneter Herbert Scheibner (BZÖ): Frau Präsidentin! Werte Mitglieder der Bun­desregierung! Meine Damen und Herren! Mein Vorredner hat schon sehr klar und verständlich auf einige Probleme in diesem Gesetz beziehungsweise bei dieser Vor­lage hingewiesen. Kollege Cap hat Selbstkritik geübt und eingestanden, dass hier bei der Vorinformation einiges falsch gelaufen ist.

Ich fürchte nur, Kollege Cap, dass diese Selbsterkenntnis in diesem Fall nicht der erste Weg zur Besserung ist, denn wir haben ja das schon mehrfach gehabt. Sie haben zwar in der Zeit der vorigen Regierung immer wieder kritisiert, dass kurzfristig – das war aber sehr, sehr selten – Abänderungsanträge gekommen sind, und jetzt ist das schon an der Tagesordnung, und sogar bei diesen wichtigen Fragen der Bundesverfassung.

Ich erinnere daran, wie wir damals, 2000 und folgende Jahre, an diese Materie heran­gegangen sind. Wir haben einen Verfassungskonvent eingesetzt, wo alle gesellschaft­lich relevanten Gruppen vertreten gewesen sind – alle, auch die Opposition, die Ver-


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