Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll41. Sitzung / Seite 70

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gebenen Gründe als richtig und echt erkannt wurden, oder ob er sich bei genauerer Prüfung als Scheinasylant darstellt.

Viel wichtiger ist aber, dass die österreichische Bevölkerung, die Steuerzahler ein Recht auf eine rasche Abwicklung von Asylverfahren haben. (Beifall bei der FPÖ.)

In der Kürze meiner Redezeit kann ich nur auf einen von mehreren Aspekten ein­gehen, und das sind die Kosten, die ich eingangs bereits angesprochen habe, nämlich die Belastung für die österreichische Bevölkerung.

Hier einige Zahlen: Allein aus dem Grund Versorgungsvertrag haben wir derzeit jährliche Kosten von mehr als 200 Millionen € für die Asylanten, das sind mehr als 2,8 Milliarden Schilling. Aus dem Rechnungshofbericht ergeben sich Extrakosten für den Rückstau von 325 Millionen € und Kosten für Begleitlehrer von jährlich 60 Mil­lionen €.

Meine Damen und Herren, ich finde, es ist ein Skandal, dass wir für – zu einem sehr großen Teil – doch Scheinasylanten Millionen zum Fenster hinauswerfen und uns weder für unsere älteren Mitbürger, vor allem für die Mindestrentner anständige Pen­sionen leisten und auch nicht genügend Geld für eine entsprechende Familienpolitik zur Verfügung stellen. (Beifall bei der FPÖ.)

Zum Abschluss noch ein Punkt: Die Regierungskoalition will uns weismachen, dass jetzt alles ganz anders wird. – Da ist aber ein großer Fehler dabei. Das ist der § 40 des Asylgesetzes 2005, auf den sich Herr Innenminister Platter stets beruft. Dieses Neu­erungsverbot in diesem Gesetz ist löchriger als ein Schweizer Emmentaler! Das ist der Grund dafür, dass wir überlange Asylverfahren haben, und dass mit der fünften, sechsten und siebten Neuerung der Asylwerber, der nur Scheinasylant ist, in das siebte und achte Jahr hineinkommt.

Meine Damen und Herren von den Regierungsparteien! Schreiben Sie ein anstän­diges, striktes hundertprozentiges Neuerungsverbot in Ihre Regierungsvorlage und Sie haben die Stimmen der Freiheitlichen! (Beifall bei der FPÖ.)

11.41


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Die beiden von Herrn Abgeordnetem Dr. As­pöck eingebrachten Entschließungsanträge sind ausreichend unterstützt und stehen daher mit in Verhandlung.

Die Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Aspöck, Strache und weiterer Abgeordneter betreffend Nicht-Unterzeichnung des Vertrages zur Änderung des Vertrages über die Europäische Union und des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft durch den österreichischen Bundeskanzler

eingebracht im Zuge der Debatte zum TOP 1 in der 41. Sitzung des Nationalrates am 5. Dezember 2007

Durch die Regierungsvorlage 314 d. B. soll Artikel 50, B-VG dahingehend geändert werden, daß künftig im Falle dessen, daß „ein Staatsvertrag seine vereinfachte Änderung“ vorsieht, solch eine Änderung nicht mehr der Genehmigung des National­rates bedarf.

 


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