Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll41. Sitzung / Seite 127

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In diesem Sinne ist das, glaube ich, eine gute Rechtsbestimmung. Daher können wir dieser zustimmen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

14.29


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Dr. Haimbuchner. 3 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


14.30.01

Abgeordneter Mag. Dr. Manfred Haimbuchner (FPÖ): Frau Präsidentin! Sehr ge­ehrte Damen und Herren Kollegen! Hohes Haus! Grundsätzlich ist sehr viel Richtiges gesagt worden. Es kann nur von Interesse sein, wenn im europäischen Gebiet auch Verwaltungsstrafen gleich eingehoben werden. Dies beruht aber auch auf dem Prinzip der Gegenseitigkeit. Ich habe Angst, dass wir mit der Erlassung dieses EU-Voll­streckungsgesetzes wieder die Musterschüler der EU sind, dass wir wieder einmal alles vollziehen. Das heißt, dass unsere Bürger im Ausland bestraft werden, aber umgekehrt das unter Umständen wieder sehr lax gehandhabt werden wird. So stellt sich hier natürlich schon die Frage, inwiefern das auch seitens der Regierungsebene kontrolliert wird, inwiefern sichergestellt ist, dass ausländische Lenker, die in Österreich Verwaltungsübertretungen begehen, auch im EU-Ausland dementsprechend verfolgt werden und die Strafen auch vollstreckt werden.

Nachdem wir hier eine sehr kritische Meinung zu diesem ganzen Bereich haben, auch aufgrund der Erfahrung in der Vergangenheit, bringe ich namens der freiheitlichen Fraktion folgenden Antrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Haimbuchner, Dr. Aspöck und anderer Abgeordneter

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht (373 d.B.) des Verfassungs­aus­schusses über die Regierungsvorlage (46 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein Bundes­gesetz über die Vollstreckung von Geldstrafen und Geldbußen von Verwal­tungs­behörden im Rahmen der Europäischen Union (EU-Verwaltungs­strafvoll­streckungs­gesetz – EU-VStVG) erlassen wird und das Verwaltungsstrafgesetz 1991 und das Verwaltungsvollstreckungsgesetz 1991 geändert werden

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der dem Bericht (373 d.B.) angeschlossene Gesetzentwurf betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Vollstreckung von Geldstrafen und Geldbußen von Verwaltungsbehörden im Rahmen der Europäischen Union (EU-Ver­waltungs­strafvollstreckungsgesetz – EU-VStVG) erlassen wird und das Verwaltungs­strafgesetz 1991 und das Verwaltungsvollstreckungsgesetz 1991 geändert werden:

In Artikel 1 des § 18 wird die Wortfolge „1. März 2008“ durch die Wortfolge „1. Jänner 2010“ ersetzt.

Begründung

Bis Jänner 2010 ist es wahrscheinlich, dass der Rahmenbeschluss 2005/214/JI des Rates vom 24. Februar 2005 über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen in einem Großteil der Mitgliedstaaten der Europäischen Union umgesetzt sein und es daher eine größtmögliche Gegen­seitigkeit geben wird. Auch bei Gegenseitigkeit wird die EU dafür zu sorgen haben,


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