Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll41. Sitzung / Seite 157

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Wir müssen einen kooperativen Prozess einleiten, der eine Vernetzung aller beteiligten Institutionen – von den Schulen und Kindergärten über Jugendwohlfahrt und Strafjustiz bis hin zur Polizei und zur Familiengerichtsbarkeit – umschließt, um in klarer Rollen­verteilung eine gemeinsame Kraftanstrengung zu machen und gute Schnittstellen zum Wohle unserer Kinder zu organisieren. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

15.54


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Mag. Donnerbauer zu Wort. Gewünschte Redezeit: ebenfalls 7 Minuten. – Bitte.

 


15.54.44

Abgeordneter Mag. Heribert Donnerbauer (ÖVP): Frau Präsidentin! Werte Frau Bundesministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Fälle, die uns heute dargelegt wurden, die hier geschildert wurden und die wir auch in den letzten Monaten dort und da in der Zeitung lesen mussten, haben uns zweifellos betroffen gemacht. Es handelt sich bei diesem Thema, das heute zur Diskussion steht, zweifellos auch um ein sensibles, sehr heikles Thema, sicherlich aber eines, dem wir uns zu stellen haben und das auch zum Kernbereich unserer parlamentarischen Arbeit gehört.

Es gehört dies zum Kernbereich unserer parlamentarischen Arbeit, weil die Bevöl­kerung unseres Landes von uns zu Recht Sicherheit erwartet. Sie erwartet von uns zu Recht die Schaffung entsprechender Rahmenbedingungen gesetzlicher Natur, aber natürlich auch effizienter Kontroll- und Betreuungseinrichtungen, um die Sicherheit gewährleisten zu können. Es gehört zum Kerngebiet aber auch deshalb, weil die Schwächsten unserer Gesellschaft, unsere Kinder, unseren Schutz und unsere Hilfe ganz besonders benötigen.

Dennoch ist es ein heikles, ein sensibles Thema, weil es da oft um den Kernbereich der Keimzelle unserer Gesellschaft und unseres Staates, die Familie, geht und weil es uns oft direkt in die Intimsphäre und in die Privatsphäre führt, eine Privatsphäre, deren Schutz auch zu Recht ein wesentliches Gut und ein Grundrecht unserer Gesellschaft darstellen. Es ist auch deswegen ein heikles, ein sensibles Thema, weil es, wie schon erwähnt, verschiedenste Ursachen für Gewalt gegen Kinder, für Gewalt in der Familie, letztlich für sexuelle Gewalt gibt und weil man diese verschiedenen Ursachen auch nicht mit einer einzigen Maßnahme vermeiden und verhindern kann.

Ich möchte aber im Folgenden doch auf die verschiedenen Möglichkeiten, die uns zur Verfügung stehen, kurz eingehen. Zuallererst sei einmal eines ganz klar gesagt – ich glaube, da sollten wir uns einig sein –: Der Schutz der Kinder vor Misshandlung, vor physischer, aber auch vor psychischer Gewalt, vor sexuellem Missbrauch und vor Ausbeutung muss unsere oberste Priorität sein. Gerade weil Kinder und Jugendliche ihren Peinigern oft schutzlos ausgeliefert sind, brauchen sie unseren Schutz ganz besonders, einerseits den Schutz der Gesetze, aber auch den Schutz der Gesellschaft insgesamt. Ich glaube, es ist unsere gemeinsame Aufgabe, hier entsprechend zu wirken. (Abg. Strache – demonstrativ Beifall spendend –: Jetzt klatsche ich einmal! – Beifall bei Abgeordneten der FPÖ.)

Dementsprechend wurden in den letzten Jahren verstärkt entsprechende Initiativen des Gesetzgebers gesetzt, sehr maßgebend auch von der ÖVP mit geprägt und initiiert, Gesetze überarbeitet und angepasst, vor allem aber auch verschärft. Ich darf hier nur beispielsweise auf das Strafrechtsänderungsgesetz 2003 hinweisen, wodurch gerade im Sexualstrafrecht entsprechende Anpassungen und Maßnahmen vorgesehen wurden – beispielsweise Maßnahmen zu höheren Strafen bei Vergewaltigung, Maß­nahmen zu höheren Strafen gegen Kinderpornographie und gegen Kinderprostitution,


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