„Die Bundesministerin für Justiz wird aufgefordert, schnellst möglich umfassende wissenschaftliche Studien in Auftrag zu geben, welche aussagekräftige Erkenntnisse betreffend Rückfallsquoten und Rückfallswahrscheinlichkeiten im Bereich der Sexualdelikte insbesondere in Bezug auf Kindesmissbrauch, Kindesmisshandlung und Kinderpornographie erbringen sollen.
Vor diesem Hintergrund wird die Bundesregierung aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage vorzulegen, die eine Änderung des Bundesgesetzes über die allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen und Dolmetscher (SDG) beinhaltet, welche vorsieht, dass kriminalpsychologische und andere in Frage kommende Gutachter und Sachverständige im Falle von eklatanten Fehlbeurteilungen des Rückfallrisikos von Sexualstraftätern von der Gerichtssachverständigenliste gestrichen werden können.“
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(Beifall bei der FPÖ. – Abg. Öllinger: Hören Sie auf, das ist unerträglich!)
16.51
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten DI Klement und weiterer Abgeordneter betreffend Erstellung einer Studie betreffend Rückfallquoten und Resozialisierung von Sexualstraftätern
eingebracht im Zuge der Debatte über den Dringlichen Antrag betreffend dringende Verbesserung des Schutzes Minderjähriger vor Gewaltanwendung und Mißbrauch in der 41. Sitzung des Nationalrates am 5. Dezember 2007.
In mehreren Staaten werden Studien betreffend Rückfallsquoten im Bereich des Kindesmissbrauchs und Sexualstraftäter erstellt. In Österreich ist von einer wissenschaftlichen Behandlung dieses Themenkreises nichts zu bemerken.
Einige internationale Beispiele:
1. Der Leiter der Berliner Charité Prof. Klaus Michael Beier hat Zahlen einer von ihm durchgeführten Studien veröffentlicht. Demnach liegt die Rückfallquote bei Sexualstraftätern bei 80%. Er kommt zu dem Schluss, dass die Begutachtung von Sexualstraftätern in Deutschland vollkommen unzureichend sei.
„Das Rückfallrisiko für Sexualstraftäter ist extrem hoch. Ich habe hierzu eine große Studie durchgeführt und ehemals verurteilte Sexualstraftäter sehr lange nach der ersten Verurteilung noch einmal untersucht – im Durchschnitt 25 Jahre später“, sagte Beier in einem Interview mit der Wochenzeitung „Die Zeit“. Dies beträfe hauptsächlich Männer mit einer „pädophilen Hauptströmung“ – mit anderen Worten: Männer, deren sexuelles Verlangen sich gegen Kinder richtet.
Daneben hält Beier die Begutachtung von justizbekannten Sexualstraftätern in Deutschland für absolut unzureichend. Nur 10-15 % aller Fälle werden überhaupt begutachtet und dann auch noch nach uneinheitlichen, nichtssagenden Kriterien. Es sei den Richtern überlassen, ob sie überhaupt ein Gutachten erstellen lassen. Sexualstraftäter müssten flächendeckend und insgesamt diagnostisch erfasst werden um feststellen zu können, wer gefährlich ist und wer nicht. Diese Begutachtung müsse
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