Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll41. Sitzung / Seite 369

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Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit und daher abgelehnt.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 399 der Beilagen angeschlossene Entschließung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein Zeichen der Zustim­mung. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen. (E 54.)

Schließlich gelangen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundes­ge­setz, mit dem das Auslandseinsatzgesetz und das Militärbefugnisgesetz geändert werden, in 400 der Beilagen.

Hiezu liegt ein Verlangen auf getrennte Abstimmung der Abgeordneten Dr. Pilz, Kolle­gin­nen und Kollegen vor.

Ich werde daher über die vom erwähnten Verlangen betroffenen Teile und an­schließend über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes abstimmen lassen.

Wir gelangen zunächst zur getrennten Abstimmung hinsichtlich Artikel 1 in der Fas­sung des Ausschussberichtes.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die hiefür sind, um ein Zeichen. – Das ist ein­stimmig angenommen.

Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschuss­berichtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung erteilen, um ein beja­hendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Dr. Fichtenbauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Versagen des Ver­trauens gegenüber dem Bundesminister für Landesverteidigung gemäß Artikel 74 Abs. 1 des Bundes-Verfassungsgesetzes.

Da zu einem solchen Beschluss des Nationalrates gemäß Abs. 2 der zitierten Verfas­sungsbestimmung die Anwesenheit der Hälfte der Abgeordneten erforderlich ist, stelle ich diese ausdrücklich fest.

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich für den gegenständlichen Misstrauensantrag aussprechen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit und daher abgelehnt. (Beifall bei der SPÖ.)

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ord­neten Dr. Fichtenbauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Nichtentsendung von österreichischen Soldaten in den Tschad.

Hiezu ist namentliche Abstimmung verlangt worden.

Da dieses Verlangen von 20 Abgeordneten gestellt wurde, ist die namentliche Abstim­mung durchzuführen. Ich gehe daher so vor.

Die Stimmzettel, die zu benützen sind, befinden sich in den Laden der Abgeord­neten­pulte und tragen den Namen des Abgeordneten sowie die Bezeichnung „Ja“ – das sind


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