Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll42. Sitzung / Seite 95

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damit auch politisch überschaubarer zu gestalten, auch kontrollierbarer zu gestalten. Eine politische Wirkung kann ich natürlich nur dann auch gut ablesen, wenn die Struktur dahinter dementsprechend ist, und das ist im Prinzip einer der wesentlichsten Punkte für die zweite Quote.

Zur Frage Schulden/Nulldefizit: Ich sage nur, Kreisky hat fünfmal ein Nulldefizit erreicht, nicht nur einmal. (Zwischenrufe bei der ÖVP.) Aber manche wollen es nicht hören, weil sie damals in der Opposition waren. (Ruf bei der ÖVP: Wann war das?) Ich warne auch vor dieser eindimensionalen Sicht von Schulden. Denn meistens ist es ja so: Wenn ich Geld für etwas ausgebe, dann muss ich das, wofür ich es ausgebe, genauso einrechnen. (Neuerliche Zwischenrufe bei der ÖVP.) Das kommt auch durch die Haushaltsreform, und das macht das Ganze in Wirklichkeit transparenter und spannender. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ. – Ruf bei der ÖVP: Kollege, wann war das Nulldefizit? – Abg. Krainer – auf dem Weg zu seinem Sitzplatz –: ’70, ’71, ’72, ’73, ’74!)

13.27


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Mag. Rossmann zu Wort. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


13.27.44

Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (Grüne): Herr Präsident! Herr Vizekanzler! Ich begrüße diese Reform ausdrücklich, möchte aber doch darauf hinweisen, dass diese Reform eine große Chance für ein neues öffentliches Finanzmanagement bietet – jedoch zunächst einmal nicht mehr als eine Chance. Denn wir stehen hier zunächst an der Startlinie, und es wird darum gehen, diese Gesetze, die heute beschlossen werden sollen, erst mit Leben zu erfüllen. Diese Gesetze mit Leben zu erfüllen, das bedeutet einen kulturellen Wandel sowohl für die Politik als auch für die Beamten, für die Ministerien, für die Ressorts, aber auch für dieses Haus, das ja von diesen beiden Gesetzen so sehr betroffen sein wird.

In diesem Sinne bin ich eigentlich ein bisschen entsetzt darüber, wie wenige Abge­ordnete bei einer doch sehr wichtigen Materie gegenwärtig in diesem Plenum sitzen. (Abg. Lentsch: Sind die Grünen auch im Plenum ...? – Ruf bei der ÖVP: Zwei Grüne sind da! – Abg. Dr. Stummvoll: Alibi-Grüne sind da! – Weitere Zwischenrufe.)

Gemessen an dem, was sich im öffentlichen Finanzmanagement international vollzo­gen hat, sind wir Nachzügler; wir sind nicht Vorreiter, wir sind Nachzügler! Und gemessen an den Best Performern, den internationalen Benchmarks wie etwa der Schweiz oder Schweden, haben wir im B-VG, aber auch im BHG, denke ich, noch einiges nachzuholen.

Es gibt einige Schwächen, die ich sehe. Die Verhandlungen waren konstruktiv; ich habe versucht, diese Schwächen noch auszuräumen. Es ist mir nicht gelungen. Daher möchte ich sowohl zum B-VG als auch zum BHG jeweils einen Abänderungsantrag einbringen. Dieser Abänderungsantrag ist umfangreich; ich ersuche, diesen Abände­rungsantrag zu verteilen, und werde ihn im Folgenden erläutern.

Ich beginne mit dem B-VG; zunächst zur Staatszielbestimmung in Artikel 13 Abs. 2, zum gesamtwirtschaftlichen Gleichgewicht und zu den nachhaltig geordneten Haus­halten.

Es bringt wenig, das gesamtwirtschaftliche Gleichgewicht unverändert im B-VG zu belassen und so zu tun, als würde sich das mit Leben erfüllen. Bisher ist es totes Recht geblieben. Ergänzt wird es um eine Bestimmung zu nachhaltig geordneten Haushalten. Was mich hier stört, ist, dass wir – wenn auch nur in den Erläuterungen, aber doch – etwas festschreiben, was ich aus ökonomischer und auch rechtlicher Sicht für nicht


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