Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll42. Sitzung / Seite 154

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einen Elternteil vornehmen muss, da es nicht dem Kindeswohl entsprechen kann, beiden Elternteilen, die offensichtlich noch in einen gegenseitigen Paarkonflikt ver­strickt sind, die Obsorge zu überlassen.

Da diese Obsorge auch das Recht zur Bestimmung des Aufenthalts des Kindes beinhaltet, wäre es in solchen Fällen nicht einmal möglich, ein „Heim erster Ordnung“ für das Kind festzulegen. Aus Gründen der Wahrung und Förderung des Kindeswohls hält daher die Frau Bundesministerin für Justiz die derzeitige, auf elterlichem Ein­vernehmen basierende Gestaltung der Obsorge weiterhin für zweckmäßig. Eine Evaluationsstudie des BMJ aus dem Jahre 2005 bestätigt auch diese Einschätzung.

Ich komme nun zu den Fragen 42 und 43:

Es läuft derzeit an 28 österreichischen Bezirksgerichten das vom Bundesministerium für Justiz initiierte Modellprojekt „Kinderbeistand“. Im Rahmen dieses Projektes kann Kindern im Alter von 6 bis 18 Jahren in eskalierten Obsorge- oder Besuchs­rechts­streitigkeiten ein Beistand zur Seite gestellt werden. Diese Personen verfügen über Ausbildung und einschlägige Berufserfahrung in einem psychosozialen Quellenberuf. Es soll damit dem Kind in eskalierten Obsorge- oder Besuchsrechtsstreitigkeiten eine Stimme gegeben werden, die es in die Lage versetzt, seinen Willen und seine Wünsche sprachlich auszudrücken.

Dieses Projekt läuft bis Mitte 2008 und wird auch sozialwissenschaftlich beobachtet, begleitet und evaluiert. Und danach wird über die Einrichtung dieses Instituts des Kinder­beistands und gegebenenfalls über die Ausprägung in der Folge zu entscheiden sein.

Zu Frage 44, die suggeriert, dass der minderjährige Halbbruder in Obsorge der Mutter verblieben wäre:

Es hat eine Nachfrage beim zuständigen Pflegschaftsgericht ergeben, dass sich dieser minderjährige Halbbruder des verstorbenen Luca nicht bei deren gemeinsamen Mutter, sondern – nach Intervention der Jugendwohlfahrtsbehörde der BH Schwaz – kraft gerichtlichen Beschlusses bei den mütterlichen Großeltern in Pflege und Erziehung befindet.

Zur Frage 45:

Die Antwort ist einfach und klar: Ja. Auch Tischvorlagen, die kurzfristig vorgelegt werden, sind von einer Ministerin oder einem Minister zu lesen. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

15.58


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gehen nunmehr in die Debatte ein.

Ich mache darauf aufmerksam, dass gemäß der Geschäftsordnung kein Redner/keine Rednerin länger als 10 Minuten sprechen darf, wobei jedem Klub eine Gesamtredezeit von 25 Minuten zukommt.

Als Erster zum Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Darmann. 10 Minuten Rede­zeit. – Bitte.

 


15.58.58

Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (BZÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Vorweg darf ich im Namen des BZÖ meinen Dank ausdrücken an den Herrn Sozialminister, und nicht nur an Sie, sondern auch an die Mitarbeiter des Bundesministeriums für Justiz, für diese wirklich bemühte Beantwortung unserer Dringlichen Anfrage. (Beifall beim BZÖ.)

 


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