Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll44. Sitzung / Seite 138

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Präsident Dr. Michael Spindelegger: Der von Herrn Abgeordnetem Vilimsky einge­brachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Ver­handlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Vilimsky, Ing. Hofer, Kickl und weiterer Abgeordneter betreffend In­flationsanpassung des Pflegegeldes

eingebracht im Zuge der Debatte über die dringlichen Anfrage betreffend Dauerstreit und Rekordbelastungen – Gusenbauers Regierung der sozialen Kälte in der 44. Sit­zung des Nationalrates am 16. Jänner 2008

Menschen mit Behinderung sind eine inhomogene Gruppe und müssen als solche mit ihren jeweiligen Bedürfnissen berücksichtigt werden. Dabei ist es wesentlich, dass Menschen mit Rechten ausgestattet werden und nicht als Hilfsempfänger gesehen werden. Ziel unterstützender Betreuung muss die Integration und ein möglichst selbst­bestimmtes Leben sein.

Eine gute Versorgung im Fall der Pflege- und/oder Betreuungsbedürftigkeit ist ebenso wie bei Krankheit, Unfall oder Behinderung eine Kernaufgabe des Sozialstaates. Ohne das Freimachen von Finanzmitteln lässt sich das Problem nicht lösen. Die Finanzie­rung darf nicht durch den Haushalt der Betroffenen erfolgen, aber auch nicht auf Kos­ten der Pfleger und Betreuer. Wenn die Finanzierung von Pflegenden und Betreuenden nicht solidarisch erfolgt und das Risiko weiter überwiegend privat getragen werden muss, kann die Schwarzarbeit in diesem Bereich nicht bekämpft werden.

Während die Regierung streitet, verliert das Pflegegeld Jahr für Jahr an Wert. Die Re­gierung hat, trotz gegenteiliger Beteuerungen vor den Wahlen und dem Eingeständnis, eines sogenannten „Pflegenotstands“, das Pflegegeld bis jetzt nicht erhöht.

Im Jahr 2005 wurden in Österreich 3,046 Mrd. Euro oder 1,2 % des BIP für Langzeit­pflege aufgewendet. Trotz steigender Zahl an Pflegegeldbeziehern hält sich aufgrund ausgebliebener Inflationsanpassungen des Pflegegeldes seit 1997 die Ausgabenquote für Langzeitpflege auf konstantem Niveau. Dies natürlich auf Kosen der betroffenen Pflegebedürftigen und der Angehörigen. Zum Vergleich: Die Ausgaben für Pflege be­tragen in Dänemark 2,8 % des BIP. Dort funktioniert das System, es gibt keinen Pfle­genotstand und es gibt dort auch keine Regierungschefs, in deren Familie auf illegale Pflege zugegriffen wird.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, schnellstmöglich alle erforderlichen Schritte zu setzen, um das Pflegegeld so anzupassen, dass es inflationsbereinigt dem Wert bei dessen Einführung im Jahr 1993 entspricht. In Zukunft soll zudem eine jährliche Index­anpassung des Pflegegeldes sichergestellt werden.“

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