Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll46. Sitzung / Seite 93

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digen können, wie das wirklich mit der 24-Stunden-Betreuung zu Hause, über die wir ja jetzt reden, abläuft.

Was mir jedoch weh tut bei dem Ganzen, ist, dass eine umfassende Information wieder einmal nur in jenen Bundesländern geschieht, wo es SPÖ-Landeshauptleute gibt. (Zwischenbemerkung von Bundesminister Dr. Bartenstein.) Ich meine, dass das Themen wären, die alle berühren. Mir kommt immer wieder vor, wenn ich mir diese Sticheleien anhöre, die da von verschiedenen Parteien kommen, dass das Motto vor­herrscht: boykottieren statt koalieren. Auch darüber sollte man in der Regierung nachdenken.

Meiner Ansicht nach zeigt sich jetzt weiters – und ich bin froh darüber, dass sich Bundesminister Buchinger nicht abbringen hat lassen durch diese Debatten über eine Verlängerung der Amnestie –, dass es besser gewesen ist, daranzugehen, eine Regelung zu finden, die es leistbar macht, eine 24-Stunden-Betreuung zu Hause anbieten zu können.

Sicherlich wird jeder verstehen, dass wir von der SPÖ einer Illegalität, die bisher vorgeherrscht hat, nicht das Wort reden können, denn dann wären wir doch alle unglaubwürdig, nämlich auf der einen Seite darüber zu diskutieren – das hören wir ohnehin täglich auch in Radio und Fernsehen –, mit welchen finanziellen Problemen die Krankenkassen zu kämpfen haben, auf der anderen Seite aber der Schwarzarbeit durch eine abermalige Verlängerung der Amnestieregelung Vorschub leisten. Dafür hätte ich kein Verständnis gehabt.

Daher ist es meiner Überzeugung nach wirklich sinnvoller, ein Gesetz zu verab­schie­den, um dadurch einerseits sowohl den betreuungsbedürftigen Personen als auch andererseits ihren Angehörigen in dieser für alle nicht einfachen Situation größere Rechtssicherheit zu geben und viele der vorhandenen Unsicherheiten mit diesem Gesetz auszuräumen beziehungsweise diesen Menschen die Angst zu nehmen, dass sie irgendetwas falsch machen könnten.

Bundesminister Buchinger hat – wie ich schon erwähnt habe –, und zwar beginnend mit Februar 2008, in den Bundessozialämtern und in den Bezirkshauptmannschaften einmal wöchentlich Teams von Spezialisten zur Verfügung gestellt, die tolle Serviceleistungen diesbezüglich anbieten: von der Beratung, Gewerbeanmeldung bis eben auch zur Frage, wie man zu Förderungen kommt – und das alles an einem Ort.

Aber, wie gesagt, es stimmt mich traurig, dass das nur in jenen Bundesländern geschieht, die SPÖ-Landeshauptleute haben. (Bundesminister Dr. Bartenstein: Das jetzt schon zum dritten Mal!) Daher mein Appell an alle Landeshauptleute auch der übrigen Bundesländer, sich daran zu beteiligen – und nochmals: Besser wäre es, gemeinsam zu agieren, statt zu blockieren. Das würde allen gut tun. (Beifall bei der SPÖ.)

12.15


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Öllin­ger. 6 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Kollege.

 


12.15.20

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es muss ja nicht alles schlecht sein, was eine Regierung vorschlägt (Rufe bei der SPÖ: Genau!), und das haben wir auch nicht behauptet, Herr Bundesminister. Selbstverständlich sind auch in diesem sogenannten Pflege-Verfassungsgesetz, das Sie beziehungsweise Herr Kollege Amon, der jetzt gerade nicht herinnen ist, vorschlagen, Bestimmungen enthalten, denen wir zustimmen würden, würden Sie nicht gerade diese Bestimmungen in den Verfassungsrang heben.

 


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