Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll46. Sitzung / Seite 323

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

0.38.09

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (BZÖ): Geschätzter Herr Präsident! Herr Bun­desminister! Sehr geehrte Damen und Herren, keine Sorge, ich werde mich bemühen, mich kurz zu fassen, aber in Anbetracht der Tatsache, dass wir einen Sammelbericht des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen beraten, muss ich sagen: Dieser Sammelbericht beinhaltet 20 Petitionen und 13 Bürgerinitiativen.

Frau Kollegin Wurm! Ich bin Ihrer Meinung, wenn Sie sich wünschen, dass das beim nächsten Mal unter Tagesordnungspunkt 1 behandelt werden soll, aber ich wünsche mir auch, dass man die einzelnen Bürgerinitiativen und Petitionen unter Umständen einzeln behandelt oder zumindest so zusammenfasst, wie sie auch zusammenpassen, denn es ist dies die einzige Möglichkeit der Bürgerinnen und Bürger, ihre Anliegen direkt an das Parlament heranzutragen. Und dass die hier auch diskutiert werden, dass das hier behandelt wird, das erwartet sich die Bevölkerung – und nicht, wie jetzt vorgegangen wird.

Da kommt genau die Politikverdrossenheit in der Bevölkerung heraus, weil man sagt: Die scheren sich da oben ohnehin nicht um uns, die hohe Politik da draußen in Wien im Parlament, die schlafen nur die ganze Zeit und sind nicht anwesend. Genau das wissen Sie ja ganz genau, was an uns immer wieder herangetragen wird. Und so sollte man die Leute nicht behandeln, denn die tun sich ja etwas an. Das ist ja ihr Anliegen, dass sie eine Petition einbringen oder eine Bürgerinitiative, und das sollten wir ernst nehmen. (Abg. Mag. Wurm: Wir nehmen es ernst!)

Da bin ich von Ihrer Meinung noch nicht vollkommen überzeugt, Frau Wurm, denn eines habe ich heute vermisst: Bei der Einwendungsdebatte hätten Sie mitstimmen müssen, wenn Sie schon dieser Meinung sind, dass das einfach vorgereiht werden sollte. (Beifall beim BZÖ. – Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Herr Kollege Grillitsch, wenn du mich weniger unterbrichst, bin ich schneller fertig! (Neuerliche Zwischenrufe bei der ÖVP).

Ich habe dem Nationalrat eine Petition übermittelt, eine einstimmige Resolution des Kärntner Landtages. Darin spricht sich der komplette Kärntner Landtag einstimmig dafür aus, dass der Kündigungsschutz für Lehrlinge nicht aufgeweicht wird.

Bislang war es eigentlich so, dass der Lehrling nur während der Probezeit und wenn ein triftiger Grund wie Diebstahl oder Fernbleiben vom Arbeitsplatz und so weiter vorgelegen ist, gekündigt werden konnte.

Das Regierungsprogramm für die XXIII. Gesetzgebungsperiode sieht unter dem Kapitel „Jugendbeschäftigung/Lehrlinge“ vor, eine wechselseitige Kündigungsmöglichkeit, also eine Kündigungsfrist von einem Monat am Ende des ersten und des zweiten Lehr­jahres einzuführen.

Geschätzte Damen und Herren, es stellt sich da für mich folgende Frage: Bei einer starken Förderung im ersten Lehrjahr werden dann verstärkt nach dem ersten Lehrjahr Lehrlinge gekündigt werden. – Oder nicht? Diese Gefahr ist natürlich da. Und wie ist das? Soll dann die Lehrlingsförderung, die ausbezahlt worden ist, auch rückgezahlt werden, oder nicht? Werden Sie das berücksichtigen? – Einige Fragen sind dabei noch offen.

Der nächste Punkt, den ich hier noch behandeln möchte, ist die Bürgerinitiative, die dem Nationalrat vorgelegt worden ist, die sich für eine Erhebung der Muttersprache in Kärnten ausspricht.

Sehr geehrte Damen und Herren, nur mit einer solchen Erhebung wird es auch möglich sein, die tatsächliche Stärke der slowenischen Minderheit in Kärnten festzustellen. Und das wird auch argumentiert. Die Ergebnisse der Muttersprachenerhebung sollen dann


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite