Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll47. Sitzung / Seite 245

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kommen! Es gibt ja viele Behinderungen, die man nicht ganz offensichtlich sieht, und diese Behinderten sagen das dann oft auch gar nicht, weil sie Angst haben, den Ar­beitsplatz nicht zu bekommen.

Ich möchte heute einen Vorschlag vorbringen, der eine progressive Ausgleichstaxe be­trifft. Frau Kollegin Haidlmayr hat schon oftmals vorgeschlagen, die Ausgleichstaxe an­zuheben, um damit den Anreiz für Unternehmer zu erhöhen. Ich möchte eine progres­sive Ausgleichstaxe vorschlagen, damit nicht kleine Betriebe über Gebühr belastet wer­den, denn für einen kleinen Betrieb mit einer ganz bestimmten Personalstruktur ist es vielleicht schwieriger, einen Behinderten einzustellen, als für einen Betrieb, der 200, 300, 400 Mitarbeiter hat. Dieser Betrieb kann seiner Verpflichtung aufgrund der logisti­schen Möglichkeiten in der Personalplanung wesentlich leichter nachkommen.

Mein Vorschlag sieht nun so aus, dass der Sozialminister per Verordnung einen Grundbetrag festlegen soll, der für den ersten begünstigten Behinderten gilt, der im Unternehmen nicht angestellt wird. Und bei jedem weiteren begünstigten Behinderten, der nicht eingestellt wird, steigert sich die Ausgleichstaxe um jeweils 50 Prozent. Dann gibt es eine Deckelung, denn das kann ja nicht ins Unendliche gehen. Daher gibt es natürlich eine Deckelung, eine Einschleifregelung.

Das heißt konkret: Man bezahlt, wenn man einen begünstigten Behinderten nicht ein­stellt, eine Ausgleichstaxe von 209 €. Beim zweiten würde das dann schon 313,50 € ausmachen. Das geht hinauf bis zu einem Maximalbetrag. Also wenn man ein Unter­nehmen hat, das 273 Mitarbeiter hat, und sagt: Ich stelle überhaupt keine begünstigten Behinderten ein!, dann würde man bisher insgesamt 2 090 € zahlen. Nach meinem Vorschlag würde das dieses Unternehmen wesentlich mehr kosten, nämlich 6 700 €.

Ich weiß, das ist ein Einschnitt. Aber ich glaube, dass wir diesen Anreiz geben können, denn es können größere Unternehmungen ihren Verpflichtungen leichter nachkommen als kleine Betriebe. Für Betriebe mit 60, 74 Mitarbeitern ändert sich gar nichts, da bleibt alles beim Alten. Aber für die größeren Betriebe wird es teurer, wenn sie dieser Ver­pflichtung nicht nachkommen.

Ich bitte Sie, diesen Antrag im Ausschuss zu diskutieren. Ich weiß, dass er nicht eins zu eins umgesetzt werden wird, aber ich bitte darum, dass diese Idee der progressiven Ausgleichstaxe weiterverfolgt wird. (Beifall bei der FPÖ.)

21.10


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Mu­chitsch zu Wort. Gewünschte Redezeit: 2 Minuten. – Bitte.

 


21.10.25

Abgeordneter Josef Muchitsch (SPÖ): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Da­men und Herren! Ich möchte hinsichtlich dieses Themas, mehr Arbeitsplätze für die be­hinderten Menschen in unserem Land zu schaffen, das uns wirklich alle etwas ange­hen sollte, auch auf die Maßnahmen und Initiativen hinweisen, die unser Sozialminister Erwin Buchinger bereits gestartet hat.

Nur einige Beispiele: den Ausbau der Arbeitsassistenz, die Freifahrt für behinderte jun­ge Menschen, wenn sie Qualifizierungsmaßnahmen in Anspruch nehmen wollen, zu­sätzliche Investitionen für Betriebe und auch erstmals Investitionen für gemeinnützige Einrichtungen, die einen barrierefreien Zugang schaffen, aber nicht zuletzt auch die „Aktion 500“, deren Ziel es ist, in der Zeit vom 1. November 2007 bis 31. Juli 2008 500 zusätzliche, neue Arbeitsplätze für behinderte Menschen in Österreich zu schaffen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! In den ersten vier Wochen ist es bereits ge­lungen, 105 Anträge, die gestellt wurden, zu bearbeiten.

 


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