Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 167

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Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Becher. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


17.34.54

Abgeordnete Mag. Ruth Becher (SPÖ): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Bauträgervertragsgesetz ist jetzt zehn Jahre alt, und natürlich hat es in der Praxis auch Probleme gegeben, es haben sich Mängel gezeigt. Es ist zu Konkur­sen gekommen, und es war nicht immer ausreichender Schutz vorhanden, sodass Wohnungswerber ihrer Vorauszahlungen verlustig gingen. So ist auf Antrag unseres Kollegen Jacky Maier unter Einbindung – das ist schon gesagt worden – der sozialpart­nerschaftlichen Interessenverbände, der Bau- und Immobilienwirtschaft und von Justiz­ministerin Berger dieser Gesetzentwurf ausgearbeitet worden. Heute liegt uns diese Regelung vor, sie soll künftig im Falle einer Insolvenz, im Falle eines Baustopps der Bauträger ein besseres Sicherungsinstrument für die Konsumenten sein.

Ich möchte ganz kurz anhand eines Beispiels aus der Praxis zeigen, was sich hier ver­ändert hat, damit man das besser nachvollziehen kann.

Nehmen wir zuerst das alte Modell, die bisherige Regelung: Ein Konsument hat eine Eigentumswohnung zum Preis von 200 000 € gekauft und hat nach dem Ratenplanmo­dell bezahlt. Die erste Rate betrug 30 Prozent, das waren 60 000 €, diese waren bei der Anmerkung im Grundbuch und bei Vorliegen einer Baubewilligung zu zahlen. Der Bauträger geht nach relativ kurzer Zeit in Konkurs, und das Bauvorhaben wird einge­stellt.

Jetzt steht der Konsument vor dem Problem, dass der Liegenschaftsanteil 20 000 € und die Bauleistungen 9 000 € betragen; er hat also einen sogenannten Wert von 29 000 € in Händen, 60 000 € hat er jedoch bezahlt.

Es kommt ein neuer Bauträger, dieser setzt den Bau nicht gleich fort. Er kann die alten Preise nicht halten und verlangt noch 180 000 €. – Das heißt, insgesamt kostet diese Immobilie dann 240 000 €, und der Schaden beträgt 40 000 €.

Jetzt die Berechnung nach dem neuen Modell mit demselben Preis, 200 000 €: Die erste Rate macht mit 30 000 € 15 Prozent aus. Wieder geht der Bauträger nach kurzer Zeit in Konkurs; 20 000 € macht der Liegenschaftsanteil aus, 9 000 € die Planungs- und Bauleistungen; es sind 29 000 €, die der Bauwerber zu tragen hat.

Wieder baut der neue Bauunternehmer nicht sofort, und er ist auch in diesem Fall teu­rer. Es sind neuerlich diese 180 000 €, die er an zusätzlichen Baukosten verlangt. Das wären 210 000 €, und der Schaden würde 10 000 € betragen.

Jetzt kommt die Bankgarantie, die einzulösen ist, ins Spiel, und damit ist der Erwerber schadlos gestellt und hat in diesem Fall nach dem neuen Modell keinen Schaden.

Ich denke, das vorliegende Gesetzeswerk zeigt, dass auf eine sehr konsensuale Art und Weise fortschrittliche Politik gemacht wurde, die im Sinne der Wohnungswerber, die im Sinne der Konsumenten ist. – Danke. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordne­ten der ÖVP. – Abg. Dr. Sonnberger – Beifall spendend –: Bravo, Ruth!)

17.38


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Mo­ser. 7 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte. (Abg. Dr. Moser – auf dem Weg zum Rednerpult –: Es reichen 5 Minuten!)

 


17.38.25

Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Ministerin! Ich rufe Folgendes in Erinnerung: in Tirol: Bauträger Domizil-Baufir-


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