Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll56. Sitzung / Seite 27

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dringend gewünscht haben. Noch nachzuprüfen ist, wie eine zusätzliche biometrische Erkennbarkeit auf der Karte entsprechend umsetzbar ist. Ich wehre mich da überhaupt nicht dagegen. Das ist die fixe gesetzliche Lage. Es geht natürlich um die Finanzier­barkeit. (Beifall bei der ÖVP.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Weitere Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Öllinger, bitte.

 


Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Frau Bundesministerin, ich sehe da einen ziem­lich großen Widerspruch zwischen dem Anspruch des Gesetzgebers, den Sie da for­muliert haben, auf erkennungsdienstliche ... (Rufe bei der ÖVP: Frage!)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter, die Frage bitte!

 


Abgeordneter Karl Öllinger (fortsetzend): Ein Satz vorher zur Einleitung war immer üblich. Aber ich stelle gerne die Frage: Frau Bundesministerin! Ich habe den Eindruck, dass Sie den § 31 wieder falsch interpretiert haben. (Neuerliche Rufe bei der ÖVP: Frage!)

Wird bis zum 31. Dezember 2010 jetzt eine erkennungsdienstliche Feststellung mit bio­metrischen Daten für die Anwender der e-card eingeführt oder für die Versicherten? – Das macht einen großen Unterschied!

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Bitte, Frau Bundesministerin.

 


Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend Dr. Andrea Kdolsky: Das Gesetz ist hier sehr klar, es sagt, das jeweilige Dokument muss erkennbar gemacht werden. (Beifall bei der ÖVP.) Das ist eine Aussage, die der Hauptverband auch so in seiner Sitzung – ich werde Ihnen die Unterlagen gerne zukommen lassen – weiter­geleitet hat.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Weitere Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Mag. Johann Maier, bitte.

 


Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Vor­erst herzlichen Dank für die Klarstellung, nämlich was in diesem Bereich notwendig ist. Aus den Anfragen ...

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter, auch für Sie gilt: Die Frage!

 


Abgeordneter Mag. Johann Maier (fortsetzend): Aber, bitte, ein Satz geht immer. – Aus den Anfragebeantwortungen wissen wir, dass es kaum zu Missbrauchsfällen gekommen ist.

Meine Frage an Sie: Welche Betrugsmuster sind Ihnen bekannt, und wie hoch sind die Schadensfälle im Jahr 2007 gewesen?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Bitte, Frau Bundesministerin.

 


Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend Dr. Andrea Kdolsky: Wir lagen bei 2,7 Prozent, das sind in etwa 300 000 Fälle, wobei das Betrugsmuster zu 80 Prozent Verlust der Karte ist, der auch gemeldet worden ist. Es ging natürlich auch um Diebstahlsmeldungen. Es gibt sehr wenige Fälle – das habe ich vorher auch aus­geführt –, wo der Diebstahl nicht erkannt wird und dann von einer anderen Person diese Karte verwendet wird. Da sind wir aber auch mit dem Hauptverband in einem engen Kontakt, inwiefern durch Mehrfachnutzungen bei ein und demselben Arzt diese Möglichkeit konterkariert wird, da sind wir gerade in Entwicklung, wie wir mit dieser e-card elektronisch umgehen können.

In den meisten Fällen ist Häufiges häufig und Seltenes selten, es wird verloren wie eine Kreditkarte, wie eine Scheckkarte und wie letztendlich auch andere Dokumente.

 


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