Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll56. Sitzung / Seite 94

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dolinschek, Ursula Haubner und Kollegen betreffend finanzielle Unterstützung von Menschen mit Behinderungen aufgrund von Diskriminierung

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz wird ersucht, dem National­rat einen Gesetzesentwurf zuzuleiten, der die Einrichtung eines Fonds zur finanziellen Unterstützung von Menschen mit Behinderungen für die Rechtsdurchsetzung bei Diskriminierung vorsieht.“

*****

Herr Bundesminister, ich weiß, dass das eine Querschnittsmaterie ist und dass vieles davon auch in den Bereich Konsumentenschutz hineinfällt. Eine Musterklage könnte – wo auch Sie zuständig sind – der VKI führen. Es ist für diese Menschen oft sehr schwierig, sich kurzfristig beraten zu lassen und eine solche Klage durchzuführen, weil sie die finanziellen Mittel nicht haben.

Auf der einen Seite den Konsumentenschutz mit einschalten, auf der anderen Seite einen Fonds einrichten – das wäre meiner Meinung nach die richtige Maßnahme in diesem Bereich. (Beifall beim BZÖ.)

13.14


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Der soeben eingebrachte Ent­schließungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dolinschek, Ursula Haubner und Kollegen

eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales (512 d.B.) über den Antrag 511/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Diskriminierung behinderter Menschen bei privaten Ver­sicherungen

betreffend finanzielle Unterstützung von Menschen mit Behinderungen aufgrund von Diskriminierung

Menschen mit Behinderungen berichten oftmals über erhebliche Schwierigkeiten eine Versicherungsanstalt zu finden, bei denen Sie eine private Versicherung abschließen können. Insbesondere ist es für die betroffenen Personen oftmals nicht möglich, eine Versicherungsanstalt zum Abschluss einer Personenversicherung (insbesondere Krankenversicherung, Pflegeversicherung) zu bewegen. Obwohl das Bundes-Behin­dertengleichstellungsgesetz regelt, dass niemand aufgrund einer Behinderung unmittelbar oder mittelbar diskriminiert werden darf sind aber Benachteiligungen für Menschen mit Behinderungen in diesem Bereich evident. Grundsätzlich hat die betroffene Person bei Verletzung des Diskriminierungsverbotes Anspruch auf Ersatz des Vermögensschadens und auf eine Entschädigung für die erlittene persönliche Beeinträchtigung. Oft reichen aber die finanziellen Mittel der Menschen mit Behin­derungen nicht aus um ihr Recht wirklich durchzusetzen. Zur Rechtsdurchsetzung soll daher ein entsprechender Fonds eingerichtet werden, der bei Diskriminierung finanzielle Belastungen für diese Menschen verhindern soll.

 


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