Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll56. Sitzung / Seite 150

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16.23.53

Abgeordneter Erwin Spindelberger (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Wir haben es ja von den Vorrednern schon gehört: So toll diese Erfindung des Inter­nets auch ist, birgt sie gewaltige Gefahren in sich, die die dubiosesten Firmen eigentlich schamlos ausnutzen, um die sogenannten User finanziell zu erleichtern. Und das funktioniert wirklich leichter, als man glaubt, denn mit scheinbar kostenlosen Internet-Angeboten werden immer mehr ahnungslose Menschen, ob jung, ob alt, im Internet abgezockt.

Das ist ganz einfach: Die Homepages sind ganz poppig gestaltet, simpel gehalten, und wer sich anmeldet – ich habe das selbst auch bei einem Sprechtag von einer Mutter eines betroffenen Jugendlichen erfahren müssen –, bekommt zum Beispiel nicht nur hundert Gratis-SMS, sondern hat auch die Möglichkeit, ein Handy zu gewinnen. Da steht dann einfach: Eintragen, einloggen und SMS schicken – fertig.

Dass bei dieser Anmeldung ein Vertrag eingegangen wird, das erfährt der Konsument oder die Konsumentin meist erst in einem späteren E-Mail, und der vermeintliche Gratisdienst, so wie in dem mir vorgetragenen Fall, kostet dann auf einmal 84 €. Wird nicht innerhalb einer Woche bezahlt, schreibt Sie das Inkassobüro an, und 160 € sind zu berappen. In weiterer Folge kommt meistens auch noch ein Brief eines Rechts­anwalts. Und bevor man sich jetzt auf das einlässt, zahlen die meisten Konsumentin­nen und Konsumenten.

Was mich bedenklich stimmt, ist, dass in Österreich, wenn jetzt meine Zahlen stimmen, im Vorjahr bereits 7 000 solche Beschwerdefälle offiziell eingelangt sind. Ich glaube, dass wir anhand dieser fast unvorstellbaren Vorfälle, die tagtäglich mehr werden, aufgerufen sind, diesen Geschäftspraktiken endlich entgegenzuwirken und diesen Machenschaften einen Riegel vorzuschieben, indem wir unsere zuständigen Minister, und zwar nicht nur Sozialminister Buchinger, sondern auch Justizministerin Berger, auffordern, die notwendigen Schritte in die Wege zu leiten.

Ich möchte noch weiter gehen als die bisherigen Redner. Ich bin der Meinung, dass das gesamte E-Commerce-Gesetz auf europäischer Ebene geändert werden muss, und zwar dergestalt, dass man nicht nur auf das Rücktrittsrecht hingewiesen werden muss, sondern auch auf die Kostenpflichtigkeit und dass das Eingehen eines Vertrags auch noch extra mit einem E-Mail bestätigt werden muss. Ich glaube, dass das der richtige Ansatz ist, und ich bin sicher, dass diese Aufgabe bei unseren Ministern in den richtigen Händen liegt. (Beifall bei der SPÖ.)

16.26


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Ing. Schultes. 2 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte.

 


16.26.39

Abgeordneter Ing. Hermann Schultes (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Geschätztes Hohes Haus! Dieses Internet-Abzocken ist ja wirklich eine brutale Sache. Wenn wir uns das anschauen: Der Angegriffene, nicht der Kunde, der Angegriffene, ist meist ein Jugendlicher. Die Internet-Seiten sind so hergerichtet, dass sie genau diese Menschen ansprechen, junge Menschen an­sprechen, oft sogar Kinder ansprechen und durch sehr verschlüsselte Auslösemecha­nis­men Kaufvorgänge vortäuschen. Dann beginnt erst die ganze Maschinerie zu laufen.

Ich würde sagen, unter Missbrauch unserer Rechtsinstrumente, unter Missbrauch der Autorität, die unser Rechtsstaat eigentlich hat, werden dann Briefe geschrieben, in denen die Einschaltung von Rechtsanwälten angedroht werden, Exekutionen, das Fälligwerden von Anwaltskosten angedroht werden, Briefe, die letztendlich die Men-


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