Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll56. Sitzung / Seite 171

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macht im Sinne aller Betroffenen Sinn, also sowohl des Verkäufers als auch zum Schutz des Käufers, dass hier eine objektive Instanz, der Notar, als derjenige, der die Versteigerung durchführt oder sie zumindest beurkunden muss, zusätzlich vorhanden ist und der Vertreter des Verkäufers davon getrennt sein soll. Ich denke, dass es eine gute Lösung war, ein sauberes Verfahren einzuführen.

Ich bedanke mich für die konstruktiven Verhandlungen auch im Justizministerium und bei allen Fraktionen. Es entspricht einem Anliegen, das wie gesagt von breiter Zustim­mung getragen ist. Wir werden in den nächsten Monaten und Jahren sehen, ob das im Sinne der Zielsetzung dieser Novelle dazu führt, auch wirklich eine leichtere Verstei­gerung von Immobilien zu ermöglichen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

17.36


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Steinhauser. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 2 Minuten. – Bitte, Herr Kollege.

 


17.36.42

Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben bereits inhaltlich über das Gesetz etwas gehört. Ich denke, darüber gibt es auch weitgehend Konsens. Es bringt zumindest eine symbolische Entlastung. „Sym­bolisch“ muss man deswegen sagen, weil es ja nur um zehn Fälle geht, wie rich­tigerweise ausgeführt wurde. Dennoch meine ich, dass es richtig ist, sich dem Thema Entlastungen zuzuwenden. Wenn wir die österreichische Gerichtsbarkeit betrachten, ist eine gewisse Entbürokratisierung angesagt. Verstehen Sie mich nicht falsch: Ich bin nicht für die Doktrin des schlanken Staates, ich bin auch nicht für den fetten Staat, sondern ich bin für den leistungsfähigen Staat, für einen muskulösen Staat, und dazu gehört auch die ausreichende Personalausstattung der Gerichte. Und insofern, Frau Bundesminister, würde ich mir von Ihnen auch ein klares Bekenntnis dazu wünschen. Österreich nimmt nach wie vor, was die Verfahrensdauer betrifft, eine europäische Spitzenposition ein. Tatsache ist aber auch, dass die derzeitige Personalsituation be­fürchten lässt, dass wir diese Spitzenposition verlieren, weil derzeit rund 100 Rich­ter­planstellen fehlen.

In diesem Sinne hoffe ich, dass es ein klares Bekenntnis dazu gibt, dass wir diese 100 Richterinnen und Richter brauchen. Es stärkt auch nicht Ihre Verhandlungs­position, wenn Sie das medial in Frage stellen, denn ich denke, man sollte sich hinter diesen Interessen sammeln, um dann in den Verhandlungen mit dem Finanzminister und dem Bundeskanzleramt eine starke Stellung zu haben.

In diesem Sinne: Entlastung des Gerichtes bedeutet, eine ordentliche Personal­ausstattung anzustreben. Der Rechtsstaat darf nicht schlank gehungert werden, muss leistungsfähig bleiben. In diesem Sinne mein Wunsch an Sie. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Öllinger: Super!)

17.38


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Herr Abgeordneter Dr. Aspöck ist der nächste Redner. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. (Der sich zum Rednerpult bege­bende Abg. Dr. Aspöck bedeutet dem Präsidenten, dass er damit nicht einverstanden ist.) Wollen Sie mehr? – Nein? – 30 Sekunden. (Abg. Dr. Fichtenbauer: 45 Sekun­den!) – Bitte, Sie sind am Wort.

 


17.38.39

Abgeordneter Dr. Robert Aspöck (FPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Zu dieser Novelle ist nun wahrlich ausreichend alles gesagt. Ich kann nur für meine Fraktion sagen: Die Notare sollen sich freuen, allenfalls auch Anwälte, und auch die


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