Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll56. Sitzung / Seite 175

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Trennungen und Scheidungen immer die Kinder im Zentrum stehen sollten, haben wir gemeinsam die noch offene Novelle und die notwendigen Reformen zum Unterhalts­vorschussgesetz besprochen, wo wir auf gutem Wege sind und für das die Ministerin schon gute Vorarbeiten geleistet hat, für das uns aber ein bisschen das Geld vom Finanzminister fehlt. Daran müssen wir, so glaube ich, noch arbeiten, aber es ist eine dringende Novellierung auch da notwendig.

Wenn man sich zum Beispiel die Zahlen der Plattform für Alleinerziehende anschaut und diese besagen, dass nur jede zweite Mutter regelmäßig Unterhalt für ihr Kind oder ihre Kinder erhält, dann sieht man schon die Notwendigkeit dafür und dass da noch viele offene Fragen und Lücken sind. Zum Beispiel erhalten 17 Prozent weder Unter­halt noch einen Unterhaltsvorschuss, und das führt dann dazu, dass die Armuts­gefährdung vor allem der AlleinerzieherInnen enorm hoch ist, weswegen von den 250 000 AlleinerzieherInnen in Österreich ein Drittel armutsgefährdet ist.

Das Problem – die Ministerin hat das ja auch im Ausschuss klar definiert – liegt zum Beispiel in der Dauer der Verfahren, bis ein entsprechender Unterhaltsvorschuss aus­gezahlt wird, weil es zum Beispiel Wochen, Monate, manchmal sogar Jahre dauern kann, bis die aussichtslose Exekution festgestellt wird. – Ich habe gerade erst unlängst wieder einen Fall gehabt, wo der Vater, der Unterhalt zahlen sollte, wo der Titel auch festgestellt worden war, seinen Wohnort und den Bezirk, in dem dieser liegt, regelmäßig gewechselt hat, womit die Feststellung der aussichtslosen Exekution im­mer wieder von vorne beginnt und die Frau seit Monaten das Geld nicht bekommt, das ihr eigentlich zusteht.

Es gibt das Problem, dass es wahnsinnig lange dauert, bis die Leistungsfähigkeit des Vaters festgestellt ist, weil es da auch immer wieder Situationen gibt, wo Männer, die eigentlich zahlen müssten, sagen: Das entspricht nicht meiner Leistungsfähigkeit! – Das macht das Ganze für die Kinder immer schwieriger, denn die leiden darunter, dass die Mutter armutsgefährdet ist und sie selbst auch.

Darüber hinaus gibt es das Problem, dass der Unterhaltsvorschuss endet, wenn die Kinder 18 Jahre alt sind, unabhängig davon, ob diese noch in Ausbildung sind oder nicht.

Es gibt also eine ganze Reihe von Problemen, die sich da stellen, wovon ich glaube, dass es an der Zeit ist – und wir wissen es und wir alle sind überzeugt davon –, dass wir sie relativ rasch lösen müssen, um Kinderarmut zu verhindern und Frauenarmut zu stoppen.

Wir werden das Geld dafür brauchen, aber ich glaube, dass wir noch vor dem Sommer eine beschlussreife Vorlage dazu haben werden. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

17.50


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Franz. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


17.51.05

Abgeordnete Anna Franz (ÖVP): Herr Präsident! Frau Ministerin! Geschätzte Kolle­gin­nen und Kollegen! Übereinkommen über die Rechte des Kindes haben wohl die größte Akzeptanz aller Konventionen. Um auf die Vielzahl der Artikel, die darin ent­halten sind, einzugehen, fehlt mir die Zeit – man könnte stundenlang darüber reden.

Kinderrechte sind Menschenrechte, die für alle unter 18 Jahren absolute Gültigkeit haben sollten. So zum Beispiel das Recht auf Bildung, auf Gesundheitsversorgung, auf Schutz vor Gewalt und Ausbeutung, aber auch die Rechte auf Selbst- und Mitbestim­mung, auf Meinungsfreiheit und Partizipation.

 


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