Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll59. Sitzung, 8. Mai 2008 / Seite 28

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investieren in die Kinderbetreuung – wir haben jetzt alle Unterschriften der Länder, da­mit dieses Kinderbetreuungspaket umgesetzt wird –, und es wird selbstverständlich auch – das kennen Sie und verfolgen Sie ja auch – die Diskussion um die Verbesse­rung der Pflege ganz intensiv geführt. Das heißt, für uns gibt es keinen Widerspruch zwischen Entlastung und Investition, sondern wir machen beides. (Beifall bei der ÖVP.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Mag. Ross­mann? – Bitte.

 


Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (Grüne): 10 Prozent der Bevölkerung in Öster­reich besitzen ungefähr 70 Prozent des Vermögens, die restlichen 90 (Abg. Strache: „Gehören mir!“) den Rest. Bei Vermögen gibt es also keinen Mittelstand.

Meine Frage daher: Auf welche empirische Datenbasis stützen sich Ihre permanenten Aussagen, dass durch die Abschaffung der Erbschafts- und Schenkungssteuer der Mit­telstand entlastet wird?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Vizekanzler, bitte.

 


Bundesminister für Finanzen Vizekanzler Mag. Wilhelm Molterer: Das stützt sich auf die Statistik und auf die nackten Fakten, Herr Kollege Rossmann (Zwischenrufe
bei den Grünen),
weil wir wissen, dass die größte Masse der Schenkungen und der Erbschaften in Wahrheit in einem kleineren und mittleren Segment erfolgt ist. (Abg. Dr. Van der Bellen: ... Zahlen! ... Milliarden!) Und es ist tatsächlich eine Entlastung des Mittelstandes (Beifall bei der ÖVP), dass wir hier bewusst einen Schritt setzen wollen.

Ich verstehe nicht ganz, warum Sie bei einer Entlastung des Mittelstandes – und die Abschaffung der Erbschafts- und Schenkungssteuer ist eine solche! – ein Problem ha­ben. (Abg. Mag. Rossmann: Weil es keine ist!) Ich habe keines, ich bin glücklich! (Bei­fall bei der ÖVP. – Abg. Mag. Rossmann: Weil es keine ist, Herr Minister!)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Steier, bitte.

 


Abgeordneter Gerhard Steier (SPÖ): Herr Vizekanzler und Finanzminister, ich darf eingangs festhalten: Tatsache ist, dass der Verfassungsgerichtshof die Erbschafts- und Schenkungssteuer aufgehoben hat.

Meine Frage: Wie hoch beziffern Sie die Ausfälle, die durch das Auslaufen der Erb­schafts- und Schenkungssteuer anfallen, speziell für die Gebietskörperschaften, die Länder und Gemeinden? Und – beziehungsweise: wie? – werden Sie Ersatzleistungen vornehmen, die helfen, diese Ausfälle zu kompensieren?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Das sind an und für sich zwei Fragen, und ich lasse es dem Herrn Vizekanzler offen, ob er beide beantwortet. – Bitte.

 


Bundesminister für Finanzen Vizekanzler Mag. Wilhelm Molterer: Frau Präsidentin! Es ist in etwa ein Volumen von 180 Millionen €.

Zweitens: Wir haben im Finanzausgleich eine fixe Teilung vereinbart, die für jede Steu­er gleich ist, das heißt, es sind die Anteile für Länder und Gemeinden gemäß dem Ver­teilungsschlüssel errechenbar.

Und drittens: Die Länder und die Gemeinden profitieren vom steigenden Steuerauf­kommen in gleicher Weise, wie sie bei Steuerreduktionen ihren Beitrag leisten. (Beifall bei der ÖVP.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Auer, bitte.

 


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