Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll59. Sitzung, 8. Mai 2008 / Seite 69

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Wirkung: Das sind einerseits die thermische Gebäudesanierung und andererseits das Installieren von Windkraftgeneratoren. Ich denke, dass wir uns bemühen sollten, die rechtlichen Maßnahmen und Möglichkeiten und Förderungsinstrumente aufzustellen, die da möglichst gut, effizient und schnell wirken.

Zum Zweiten möchte ich mich eigentlich darauf konzentrieren, wie wir in der Post-Kyoto-Phase, im Post-Kyoto-Regime wirklich erfolgreich sein können. Dazu wird ein ganzes Bündel an neuen Maßnahmen notwendig sein. Ich denke da einerseits an ein sehr wichtiges Energieeffizienzgesetz. Energie-Sparen hat in dem Wirtschaftssystem, in dem wir uns bewegen, keinen Warencharakter und wird deshalb einen notwendig starken etatistischen Rahmen brauchen. Das angedachte Klimaschutzgesetz ist aus meiner Sicht eine wichtige Möglichkeit, um Klimaschutz zu konkretisieren, sowohl was Zahlen als auch Verantwortlichkeiten, als auch Potentiale betrifft.

Zum Dritten: Die Überprüfung aller Gesetze, die wir hier diskutieren, schon im Entste­hen, in der Gesetzeswerdung einerseits auf die Wirkung auf das Klima und anderer­seits auf die Wirkung auf die globale Entwicklung scheint mir ein großer Meilenstein in einer kohärenten Klima- und Entwicklungspolitik zu sein. In dem Sinne denke ich, dass nicht nur wir uns hier noch oft und in ausführlicher Art und Weise mit der Frage des Kli­maschutzes zu beschäftigen haben werden, sondern dass das künftige Generationen nach uns wohl genauso tun werden müssen. – Danke sehr. (Beifall bei der SPÖ.)

11.45


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Der von Frau Abgeordneter Bayr eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Petra Bayr, Kolleginnen und Kollegen

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 2 Bericht des Finanzausschusses über den Antrag 656/A der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Petra Bayr, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Umweltförderungsgesetz geändert wird (528 d.B.)

Die Bekämpfung des Klimawandels ist zur größten Herausforderung der globalen Klima- und Umweltpolitik geworden. In den vergangenen Jahren verursachten mensch­liche Aktivitäten einen bislang unerreichten Höchststand des Gehalts an Treibhausga­sen in der Erdatmosphäre. Dies wurde hauptsächlich durch die Verbrennung von fossi­len Energieträgern sowie durch nicht nachhaltige Flächenutzung, wie etwa die Abhol­zung der Tropenwälder, verursacht.

Auf Österreich werden als Alpenland hohe Kosten des Klimawandels zukommen, wenn wir nicht rechtzeitig national und global gegensteuern – und zwar sowohl auf Seiten der Emissionsreduktion als auch im Bereich der Anpassung an den Klimawandel (Glet­scherschmelze, Vermurungen, Auftauen von Permafrostzonen; nachteilige Auswirkun­gen auf Wasserkrafterzeugung, Wintertourismus, landwirtschaftliche Produktion etc.).

Mit der Unterzeichnung des Kyoto-Protokolls (EU-Burden Sharings) hat sich Österreich zur Senkung der nationalen Treibhausgasemissionen um 13 % gegenüber 1990 ver­pflichtet. Das Klima- und Energiepaket der Europäischen Union sieht darüber hinaus­gehend eine EU-weite Reduktion von minus 20% Treibhausgasemissionen bis 2020 sowie die Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien auf 20% bis 2020 vor. Zur Er­reichung dieser ambitionierten Zielsetzungen bedarf es einer gemeinsamen Anstren­gung von Politik, Wirtschaft und Gesellschaft.

 


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